Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen werden im § 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) beschrieben.
Die Datenschutzbeauftragte unterstützt das Bezirksamt bei der Ausführung des Berliner Datenschutzgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften über den Datenschutz.
Betroffene (Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger) die ihr Recht auf Datenschutz beeinträchtigt sehen, können sich an die Datenschutzbeauftragte wenden und beraten lassen.
Die gesetzlich garantierte Weisungsfreiheit ermöglicht eine unabhängige und neutrale Wahrnehmung der Aufgabe. Darüber hinaus ist die Datenschutzbeauftragte zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener verpflichtet.
Sofern Ihr Anliegen nicht das Bezirksamt Treptow-Köpenick betrifft, wenden Sie sich bitte an: