Datenschutzbeauftragte und Ansprechpartnerin für Informationsfreiheit

Datenschutzwolke mit Datenschutzbegriffen

Aufgaben der Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen werden im § 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) beschrieben.

Die Datenschutzbeauftragte unterstützt das Bezirksamt bei der Ausführung des Berliner Datenschutzgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften über den Datenschutz.

Betroffene (Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger) die ihr Recht auf Datenschutz beeinträchtigt sehen, können sich an die Datenschutzbeauftragte wenden und beraten lassen.

Die gesetzlich garantierte Weisungsfreiheit ermöglicht eine unabhängige und neutrale Wahrnehmung der Aufgabe. Darüber hinaus ist die Datenschutzbeauftragte zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener verpflichtet.

Sofern Ihr Anliegen nicht das Bezirksamt Treptow-Köpenick betrifft, wenden Sie sich bitte an:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59 – 61 (Besuchereingang Alt-Moabit 60)
10555 Berlin
Telefon: (030) 13889 0 Telefax: (030) 215 5050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Gesetzliche Grundlagen:

Datenschutz mit Paragraph
Farbige Paragraphenzeichen

Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen rechtlichen Anspruch auf einen Informationszugang über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Weitere Informationen

Verwaltung

Aktuelle Datenschutznachrichten

Dieser Link führt zum virtuellen Datenschutzbüro mit aktuellen Informationen rund um das Thema Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik. Weitere Informationen

Aktenordner

BERICHT

der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Weitere Informationen

Information zur Datenverarbeitung

  • Informationen zur Datenverarbeitung

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