Vögel und Fledermäuse / Lebensstätten an Gebäuden

Vogel guckt aus Vogelhäuschen

Hinweise zur Gebäudesanierung

Bitten Sie Fachleute um Rat

Für Laien ist es nicht immer leicht, die Lage richtig einzuschätzen. Deshalb kann es nötig sein, das Gebäude von Fachleuten untersuchen zu lassen. Ein Profi kennt sich mit den Gewohnheiten von Vögeln und Fledermäusen bestens aus und kann durch seine Fachkenntnis feststellen, ob Sie gerade “tierische Mitbewohner” haben. Sie benötigen den Profi zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin, um die von Ihnen geplanten Arbeiten ohne Beeinträchtigungen der Tiere durchführen zu können.

Wenn Sie Gebäudebewohner entdeckt haben

Keine Sorgen, die Bauarbeiten sind normalerweise trotzdem einfach möglich. Es empfiehlt sich, genügend zeit einzuplanen, um unvorhergesehene Verzögerungen zu vermeiden. Grundsätzlich gilt:

Fortplanungs- oder Ruhestätten von Vögeln oder Fledermäusen dürfen nur dann entfernt bzw. verschlossen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht von ihren Bewohnern genutzt werden. Denn weder Alt- noch Jungtiere oder Gelege dürfen dabei zu Schaden kommen.

So gehen Sie vor:

  • Vor Beginn der Bauarbeiten Erfassung und Dokumentation von Nestern und Ruheplätzen durch einen Profi. Kurzer Hinweis: Ein Gerüst bietet sich zur Prüfung der Fassade durch den Profi an.
  • Information der zuständigen bezirklichen Naturschutzbehörde. Diese benötigt von Ihnen Unterlagen über die geplanten baulichen Manßnahmen, das Kartierungsergebnis des Profis, um welche Art Fortpflanzungs- und Ruhestätten handelt es sich? Welche Arten sind betroffen? Wie viele Lebensstätten sind es jeweils? Wo genau befinden sie sich? Das vom Profi erstellte Konzept für den ökologischen Ausgleich.

Genehmigung der Naturschutzbehörde

Um die Tiere zu schonen, darf ausschließlich der Profi Hand an die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten legen. Dies ist erst dann möglich, wenn die bezirkliche Naturschutzbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem die vollständigen Unterlagen dort eingegangen sind, die Zugriffe auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten untersagt oder Einschränkungen verfügt hat.

Behausungen wieder zugänglich machen

Sobald die Bauarbeiten so weit vorangeschritten sind, dass die “tierischen Mitbewohner” wieder in die zeitweise verschlossenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten einziehen können, teilen Sie dies der Naturschutzbehörde schriftlich mit. der von Ihnen beauftragte Profi wird die Behausung wieder zugänglich machen.

Ökologischen Ausgleich schaffen

Damit sich die Tiere nach baulichen Veränderungen wieder ansiedeln können, müssen Sie an geeigneter Stelle am Gebäude eine ökologischen Ausgleich anbringen: Das bedeutet, dass entfernte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch künstliche Nist- oder Quartiershilfen ersetzt werden. Hierfür erstellt der Profi ein entsprechendes Konzept. Aus Gründen der Fairness erfolgt ein 1:1-Ausgleich. Es werden also so viele Ersatzniststätten bereitgestellt wie entfernt wurden. Turmfalken und Fledermäuse haben es mit dem Umzug in neue Domizile besonders schwer. Für diese Arten schaffen Sie deshalb Nist- oder Quartiershilfen in doppelter Anzahl.

Ein aktiver Beitrag zur Artenvielfalt

Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Werden diese baulich verändert oder renoviert, muss man besonders behutsam vorgehen.

Was zu beachten ist, erläutern wir Ihnen mit einem Faltblatt, welches nachfolgend als PDF zum Download zur Verfügung steht. Weiterführende Informationen finden Sie auch hier

  • Faltblatt Gebäudebrüter Seite 1

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Faltblatt Gebäudebrüter Seite 2

    PDF-Dokument (1010.0 kB)