Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall sichergestellt.
Die Mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde sind bezirklich zuständig für Anordnungen gem. § 45 StVO, die Erteilung von Erlaubnissen nach
§ 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen). Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde, dem Fachbereich Tiefbau und dem Verkehrsdienst der
zuständigen Polizeidirektion.