Baumpflegemaßnahmen im Bezirk Treptow-Köpenick

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Rund 45.000 Bäume säumen die Straßen von Treptow Köpenick und weitere ca. 75.000 Bäume stehen in den Grünanlagen des Bezirks. Damit sie auch weiterhin für frische Luft sorgen, Schatten spenden und unser Stadtbild verschönern können, sind teils aufwändige Pflegemaßnahmen notwendig.

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema “Baumpflegemaßnahmen”:

  • Warum müssen Bäume „gepflegt“ werden. Erledigt das die Natur nicht von ganz alleine?

    Stadtbäume haben es nicht leicht. Sie stehen oft auf verdichteten Böden, werden von Abgasen umweht, mit Streusalz berieselt und von Hunden angepinkelt. Den Raum für ihre Wurzeln müssen sie sich mit Versorgungsleitungen, Kabeln und Rohren teilen. Sie werden zum Anlehnen von Fahrrädern benutzt, bei Verkehrsunfällen beschädigt und stehen Bauvorhaben im Weg.

    Dass sie für frische Luft sorgen und Schatten spenden, ist erwünscht, doch dürfen ihre Äste nicht so wachsen, dass sie die Verkehrsteilnehmenden gefährden oder ihnen die Sicht nehmen. Sie leiden unter Wärmestress, da die Temperaturen in Städten um bis zu 5 °C höher liegen als in ländlichen Gebieten. Dazu kommen immer häufiger lange Trockenperioden – und wenn es dann regnet, landet ein großer Teil der Niederschläge in der Kanalisation und nicht im Boden.

    Kurz: Stadtbäume erhöhen unsere Lebensqualität erheblich, doch ihre Standortbedingungen sind meist alles andere als ideal. Um sie zu schützen, zu stärken und ihre Gesundheit zu erhalten, bedürfen sie daher einer regelmäßigen Pflege durch das Bezirksamt. Dabei achten wir auch darauf, dass ihre Äste Verkehrsteilnehmende nicht gefährden oder ihnen die Sicht nehmen.

  • Was sind Baumpflegemaßnahmen?

    Die Pflegemaßnahmen, die das Bezirksamt durchführt, um die Gesundheit und Bruchfestigkeit von Bäumen zu erhalten, sind vielfältig. So werden zu dichte Bestände ausgedünnt (vorrangig in Grünanlagen), Bäume bei Bedarf beschnitten und Totholz (welches unkontrolliert fallen kann) entfernt. Durch Vandalismus oder Fahrzeuge beschädigte Bäume werden behandelt und neu gepflanzte Bäume in den ersten zehn Jahren gewässert. Grundlage für diese Maßnahmen sind regelmäßige Kontrollen der Bäume auf morsche Stellen, Krankheiten, statische Mängel oder Verletzungen.

  • Aus welchen Gründen werden Bäume beschnitten?

    Schnittmaßnahmen werden grundsätzlich nur dann durchgeführt, wenn sie notwendig sind: zum einen, um die Gesundheit und die Bruchfestigkeit der Bäume zu erhalten, und zum anderen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So werden kranke, abgestorbene, sich kreuzende oder sich reibende Äste beseitigt. Und bei Bäumen, deren Bruchfestigkeit eingeschränkt ist, werden manchmal Kronenrückschnitte ausgeführt, um den Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden.

    Ein weiterer Grund für Schnittmaßnahmen ist gegeben, wenn ein Baum unter sehr beengten Bedingungen steht und auf der Suche nach Licht unverhältnismäßig lange und dadurch bruchgefährdete Äste ausbildet (Phototropismus). Auch wenn Äste zu nah an Gebäude heranwachsen, ist es unter Umständen notwendig, die Krone einzukürzen (Fassadenschnitt).

    Bäume, Hecken und sonstige Anpflanzungen dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Aus diesem Grund werden Ampelanlagen regelmäßig freigeschnitten und Äste oder Hecken so eingekürzt, dass sie einem nicht die Sicht nehmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das sogenannte „Lichtraumprofil“: Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Meter und über Fahrbahnen sowie Feuerwehrzufahrten eine Höhe von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden.

  • Was versteht man unter einem „Erziehungsschnitt“?

    Von Natur aus wachsen Bäume so, dass sie sich den Lebensbedingungen ihrer Umgebung optimal anpassen. Je nach Baumart, Standort, Lichtverhältnissen und Nährstoffangebot wachsen sie mal schneller oder langsamer, sie weisen gerade Stämme oder knorrige Strukturen auf, sie bilden ein schwaches oder ein üppiges Blattwerk sowie ein flaches oder tiefes Wurzelwerk aus.

    Stadtbäume finden meist jedoch keine idealen Lebensbedingungen vor. Häufig sind die Boden- und Lichtverhältnisse nicht optimal, der Wurzelraum ist beengt, die Schadstoffbelastung erhöht und die Pflanzen leiden phasenweise unter Wassermangel sowie weiteren Stressfaktoren. Zudem werden gerade bei Straßenbäumen bestimmte Anforderungen an ihr Erscheinungsbild gestellt. So sollen ihre Äste beispielsweise nicht so wachsen, dass sie Verkehrsteilnehmenden die Sicht nehmen oder eine Verletzungsgefahr für sie darstellen.

    Aus diesem Grund werden an Bäumen sogenannte Erziehungsschnitte durchgeführt. Ziel dabei ist, die Bäume so zu formen, dass sie gesund wachsen und ihre ökologische Aufgabe erfüllen können und zudem optimal an die Anforderungen des Standortes angepasst werden. Ein Beispiel sind tief sitzende Äste, die frühzeitig entfernt werden, um über Jahre hinweg den angestrebten freien Raum von 4,5 Meter über der Fahrbahn zu erzielen.

    Die Schnittmaßnahmen werden an möglichst jungen Bäumen durchgeführt, denn bei diesen verursachen Schnitte nur kleine, schnell heilende Wunden. Würde ein Ast erst einige Jahre später entfernt, wäre die Schnittfläche bereits deutlich größer und der Baum hätte mehr Mühe, diese zu verschließen.

  • Werden alle Bäume in regelmäßigen Abständen beschnitten?

    Nein, ein Baumschnitt erfolgt nur bei Bedarf, der für jeden Baum individuell bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen visuellen Baumkontrolle ermittelt wird. Denn auch wenn es viele gute Gründe dafür gibt, Bäume zu beschneiden, so stellen Schnittmaßnahmen doch auch immer Verletzungen dar, die die Vitalität und Lebenserwartung der Bäume mindern können. Salopp formuliert: Für den Baum ist die beste Schnittmaßnahme oftmals die, die gar nicht stattfindet.

    Einen Gehölzschnitt nehmen wir daher nur vor, wenn es im Hinblick auf Ökologie oder Verkehrssicherheit notwendig ist. Unsere erfahrenen Baumkontrolleure verfügen über das notwendige Wissen sowie über langjährige Erfahrung, um entscheiden zu können, ob und wann ein Baum beschnitten werden muss. Generell soll der Schnitt so klein wie möglich sein und rechtzeitig am Jungbaum erfolgen.

  • Gibt es bestimmte Zeiten, in denen Straßenbäume nicht beschnitten werden dürfen?

    Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume zu beschneiden, auf den Stock zu setzen (d.h., radikal zu kürzen) oder zu fällen. Doch schonende Form- und Pflegeschnitte von Bäumen sind ausdrücklich erlaubt. Und das aus gutem Grund: die Gesunderhaltung der Bäume.

    Denn während der Zeit des Saftflusses (also innerhalb der Vegetationsperiode) können Bäume den Wundbereich, der beim Abschneiden von Ästen entsteht, von innen her am besten „abschotten“, so der Fachbegriff. Dadurch schützen sie sich vor dem Eindringen von Krankheitserregern, insbesondere von Pilzen.

    Was aber, wenn in einem Baum Vögel brüten? Dann wird der entsprechende Baum vorerst ausgelassen und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit besteht, die ein sofortiges Handeln erfordert. Hierzu werden entsprechende Gutachter/-innen für eine artenschutzrechtliche Begleitung eingebunden oder die Mitarbeiter des Artenschutzes vom Umwelt- und Naturschutzamt.

    Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist ein Gehölzschnitt sowie auch das Fällen von Bäumen vom Gesetzgeber rund um das Jahr erlaubt. Diese Maßnahmen führen wir jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung aller Alternativen durch.

  • Was können Anwohnende tun, um Baumpflegemaßnahmen zu unterstützen?

    Verkehrsteilnehmende unterstützen die Baumarbeiten am meisten, wenn sie ihr Fahrzeug nicht im Halteverbot abstellen. Denn das Bezirksamt darf keine Maßnahmen über geparkten Fahrzeugen durchführen. Deshalb werden einige Zeit, bevor mit den Pflegemaßnahmen begonnen wird, Halteverbotsschilder aufgestellt.

    Leider werden diese Schilder häufig nicht beachtet. In diesen Fällen muss erst das Ordnungsamt verständigt werden, welches dann die verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge umsetzt. Erst danach kann der Fachbereich Grünflächen dann mit den eigentlichen Aufgaben beginnen. Dieser Vorgang ist zeitraubend und für alle Beteiligten – nicht zuletzt ja auch für die Fahrzeughalter/-innen – äußerst ärgerlich.

  • Wer legt die Pflegemaßnahmen fest und kontrolliert die Bäume?

    Welche Bäume bearbeitet werden müssen und auf welche Weise dies geschieht, legen Baumkontrolleur:innen bei der routinemäßigen Sichtkontrolle fest. Sie verfügen über das notwendige Wissen sowie über langjährige Erfahrung, um im Hinblick auf Ökologie und Verkehrssicherheit entscheiden zu können, ob auffällige Befunde erfasst und Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

    In schwierigen Fällen erfolgt zusätzlich eine Untersuchung durch externe Sachverständige. Sollten zur Rechtssicherheit weitere Expertisen erforderlich werden, so kommen auch von der Industrie- und Handelskammer bestellte und vereidigte Sachverständige zum Einsatz.

  • Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

    Die Pflegemaßnahmen werden dann entweder von den eigenen Mitarbeitenden des Fachbereichs oder von Fachfirmen für Baumpflege durchgeführt.

  • Werden Bäume im Sommer bewässert?

    Eine ausreichende Wasserversorgung ist für Bäume lebenswichtig. Bei anhaltender Hitze und Trockenheit leiden sie, Astbrüche und andere Schäden nehmen zu und im Extremfall können Bäume sogar absterben.

    Vor allem neu gepflanzte Jungbäume brauchen in der Anwuchsphase sehr viel Wasser. Aus diesem Grund werden sie in den ersten 10 Jahren nach der Pflanzung regelmäßig bewässert – in den ersten 4 Jahren übernehmen das beauftragte Baumpflegefirmen, danach wässern die Mitarbeitenden des Straßen- und Grünflächenamts. Nach der Anwuchsphase werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu entwöhnen.

    Eine flächendeckende Bewässerung aller Bäume im Bezirk Treptow-Köpenick ist verständlicherweise nicht möglich.

  • Sollten auch Privatpersonen Bäume gießen?

    Wassermangel kann dramatische Folgen für unsere Bäume haben. An sehr heißen Sommertagen und bei lang anhaltender Trockenheit wird dieses private Engagement durchaus begrüßt. Auf diese Weise haben alle Bürger:innen unserer Stadt die Möglichkeit, aktiv zum Erhalt unserer Bäume beizutragen.

    Es wird empfohlen, pro Baum und Woche rund 100 Liter Wasser zu geben. Zunächst sollte mit der ersten Kanne bzw. dem ersten Eimer die Erde rund um den Baumstamm langsam befeuchtet werden. Das trägt dazu bei, dass das Wasser versickert und nicht nur oberflächlich abfließt. Danach ist es am besten, die ganze verbleibende Menge auf einmal auszubringen, damit das Wasser nicht nur die obere Bodenschicht befeuchtet, sondern auch die tieferliegenden Baumwurzeln erreicht. Erst dann kann der Baum das Wasser auch tatsächlich aufnehmen.

    Gerne können Sie zur Wasserentnahme die öffentlichen Straßenbrunnen in Treptow-Köpenick nutzen.

    Hier ein paar Empfehlungen des Fachbereichs zum Bewässern:

    • Wenn Sie wissen möchten, welche Bäume dankbar für eine zusätzliche Wassergabe sind, schauen Sie am besten vorher auf der Plattform ”Gieß den Kiez“ nach. In einer Karte sind dort fast alle Straßen- und Anlagenbäume Berlins verzeichnet. So kann man sich beispielsweise über den Wasserbedarf von Bäumen in der Nachbarschaft informieren und markieren, wann und wie viel man gegossen hat.
    • Die Wassergabe auf der Plattform einzutragen, halten wir für sehr wichtig. Dann wissen alle, welcher Baum schon gut versorgt ist. Denn: zu viel Gießen kann dazu führen, dass die Wurzeln des Baums faulen.
    • Bei jungen Bäumen im Alter von 10 bis 20 Jahren (wir gießen bis zum 10. Standjahr) sind Wassergaben für die Gesunderhaltung des Baumes während Hitze- und Trockenperioden durchaus förderlich. Wir empfehlen also allen, die bewässern möchten: vorher das Alter des Baumes auf der Plattform ”Gieß den Kiez“ checken.
    • Ältere Bäume versorgen sich aus Grund- und Schichtenwasser selbst und müssen nicht gegossen werden.
  • Warum werden Baumstämme manchmal weiß angestrichen?

    Bei dem weißen Anstrich handelt es sich um einen Schutz der Baumrinde an Jungbäumen gegen thermische (durch Wärme verursachte) Schäden. Denn im Gegensatz zu Wäldern, in denen dichte Bewaldung für ausreichenden Schatten sorgt, ist dies bei Stadtbäumen häufig nicht gegeben, sodass die Sonne oft unmittelbar auf die Baumstämme strahlt. Jungbäume verfügen zudem noch nicht über eine robuste Borke, welche einen natürlichen Schutz darstellt.

    Ist ein Baum bei sommerlichen Temperaturen über einen längeren Zeitraum direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt, können Risse an der Rinde entstehen, wodurch die Bäume anfälliger für Krankheiten und Schaderregerbefall werden. Dies kann auch an kalten aber sonnigen Wintertagen geschehen. Denn während die Schattenseite der Bäume noch fast gefroren ist, erwärmt sich die Sonnenseite des Stammes schnell und dehnt sich aus. Diese Temperaturunterschiede führen zu Spannungen, die Risse in der Baumrinde zur Folge haben können.

    Die weiße Stammschutzfarbe reflektiert das Sonnenlicht, wodurch ein zu starkes Erhitzen der Rinde verhindert wird. Zudem schützt sie auch vor Frost im Winter. Vor allem neugepflanzte Jungbäume werden häufig mit einem Schutzanstrich versehen. Denn während ältere Bäume in der Regel eine Baumkrone entwickelt haben, die groß genug ist, um dem eigenen Stamm genügend Schatten zu spenden, ist diese bei Jungbäumen meist noch nicht ausreichend entwickelt. Zudem benötigen sie nach dem Verpflanzen aus der Baumschule eine gewisse Zeit, um sich langsam an die Strahlungsverhältnisse an ihrem neuen Standort zu gewöhnen.

    Aber auch ältere Bäume werden manchmal mit Stammschutzfarbe behandelt. Beispielsweise dann, wenn ein Nachbarbaum gefällt werden musste, dessen Beschattung nun fehlt, sodass der verbleibende Baum plötzlich einer ungewohnten Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Für diese Gefahr steht dem Baum kein eigener Schutzmechanismus zur Verfügung. Vor allem Buchen sind in dieser Hinsicht sehr empfindlich.

  • Müssen Beeinträchtigungen, die von Straßenbäumen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall), von den Anwohnenden hingenommen werden?

    Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks, dienen Tieren als Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung das Stadtklima. Damit erhöhen sie wesentlich unser aller Lebensqualität.

    Doch immer wieder fühlen sich Menschen von bestimmten Bäumen gestört, etwa wenn Äste auf das Grundstück ragen, dichte Baumkronen die Wohnung verdunkeln oder im Herbst haufenweise Blätter fallen. Dann erreichen uns Anfragen aus der Bevölkerung mit der Bitte, einen bestimmten Baum zurückzuschneiden oder gar komplett zu fällen.

    Generell gilt: Das Bezirksamt fällt Bäume nur dann, wenn es dafür zwingend notwendige Gründe gibt! Dasselbe gilt für Schnittmaßnahmen! Die meisten derartigen Anfragen müssen daher ablehnt werden.
    So sieht es auch der Gesetzgeber vor. Während etwa die Abstandsregelungen nach dem Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) nicht für Straßenbäume gelten, ist für Anwohnende öffentlicher Straßen vor allem § 16 (3) des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) von Bedeutung:

    • Bepflanzungen der Straßen, insbesondere mit Bäumen, sind grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden. Eingriffe von ihrer Seite bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde und der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zuständigen Stelle.

    „Unvermeidbare Einwirkungen“ von Straßenbäumen, wie beispielsweise ein ortsüblicher Schattenwurf, Laub im Vorgarten oder Blätter in der Dachrinne, müssen also in aller Regel geduldet werden.

    Die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) erlaubt Ausnahmen nur in wenigen Fällen. So können gemäß § 5 Ausnahmen genehmigt werden, wenn die Nutzung eines Grundstücks durch Bäume „unzumutbar beeinträchtigt“ wird. Als Beispiele werden eine unzumutbare Verschattung der Wohn- oder Arbeitsräume sowie drohende Schäden an baulichen Anlagen genannt.

    In aller Regel gilt die Verschattung von Grundstücken, Wohn- oder Arbeitsräumen als ortsüblich und stellt somit zumeist keinen Grund für einen starken Rückschnitt oder eine Fällung dar. Ob im Einzelfall eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, kann das bezirkliche Umweltamt auf Antrag prüfen. In diesen Fällen wird abgewogen, ob die Beeinträchtigung der Anwohnenden das Interesse der Allgemeinheit an der unveränderten Erhaltung eines Straßenbaums. Um Schäden an baulichen Anlagen abzuwenden, werden alle Straßenbäume mindestens einmal im Jahr hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit untersucht. Beträgt der Abstand weniger als 50 Zentimeter zu Fassade oder Dach, wird ein Fassaden- bzw. Dachfreischnitt durchgeführt.

  • Warum können Schnittmaßnahmen nicht in den Abendstunden erledigt werden, wenn sie den Verkehr weniger behindern?

    Wenn Gehölzschnitte an Straßenbäumen vorgenommen werden, kommt es häufig zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, beispielsweise durch Absperrungen oder den Wegfall einer Fahrspur. Auch wenn das Bezirksamt sehr darum bemüht ist, die Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten, lassen sie sich leider nicht gänzlich vermeiden.

    Ein Verschieben auf die Abendstunden ist nicht möglich. Zum einen ließe sich durch die schlechteren Sichtverhältnisse keine fachgerechte Pflege sicherstellen und zum anderen wäre die Verletzungsgefahr für die ausführenden Mitarbeitenden zu groß.

    Dass Schnittmaßnahmen zudem mit einem gewissen Geräuschpegel einhergehen, ist ein weiterer Grund dafür, diese tagsüber durchzuführen. Zum Schutz der Anwohnenden ist das Bezirksamt zudem darum bemüht, geräuschintensive Tätigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

  • Der Bereich unter Straßenbäumen ist häufig von Unkraut überwuchert. Kann das nicht mal beseitigt werden?

    So gerne das Bezirksamt dies auch tun würden, kann es aufgrund von Personalmangel und Mittelknappheit vorrangig leider nur solche Maßnahmen durchführen, die im Sinne der Verkehrssicherheit (Sichtbehinderung, Verletzungsgefahr) oder zur Gesunderhaltung des Baumes zwingend erforderlich sind. Eine Verunkrautung der Baumscheiben von Straßenbäumen besitzt in dieser Hinsicht meist keine Relevanz.

    Gerne unterstützt der Fachbereich jedoch alle Bürger/-innen, die sich für eine Baumscheibenpatenschaft interessieren. Informationen darüber gibt es hier.

  • Ich habe einen Baum entdeckt, an dem meiner Meinung nach Schnittmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Wo kann ich das melden?

    Baumpflegemaßnahmen sind wichtig, um unsere Stadtbäume gesund zu halten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden sämtliche im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Treptow-Köpenick befindlichen Bäume mindestens einmal im Jahr von Fachleuten kontrolliert. Gefundene Mängel werden im Baumkataster des Berliner Grünflächeninformationssystems (GRIS) eingetragen und nach Dringlichkeit abgearbeitet.
    Doch obwohl das Bezirksamt „seine Bäume“ gut im Blick hat, nimmt der Fachbereich gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen.

    Sollten Mängel an einem Baum entdeckt werden, können diese über den Mängel-Melder des Landes Berlin gemeldet werden. Die Meldungen erreichen auch das Straßen- und Grünflächenamt: “LINK zu “Ordnungsamt-Online(Ordnungsamt-Online)

    Achtung: Für die Beseitigung von akuten Gefahrenstellen ist die Feuerwehr (112) zuständig!

  • Der Sturm hat einen Baum beschädigt, der nun auf die Straße zu fallen droht. Wo kann ich das melden?

    Wenn akute Gefahr besteht – etwa wenn größere Äste oder ganze Bäume auf Straßen, Wege oder Häuser zu fallen drohen – wenden sich Bürger:innen bitte direkt an die Feuerwehr (112)!

    Sie verfügt über die notwendige technische Ausstattung, um solche Gefahrenstellen zu beseitigen. Zudem ist sie mit Sonderrechten ausgestattet und darf beispielsweise auch Baumarbeiten über geparkten Fahrzeugen durchführen.

    Das Straßen- und Grünflächenamt bzw. die beauftragten Firmen müssen erst Halteverbote für parkende Fahrzeuge beantragen, bevor die Baumarbeiten durchgeführt werden können. Hierfür ist in der Regel ein Vorlauf von zwei bis drei Wochen nötig. Von daher gilt: Bei akuter Gefahr bitte die Feuerwehr verständigen!