Allgemeines über Grünanlagen in Treptow-Köpenick

Grünanlage_Treptower Park

Der Bezirk verfügt insgesamt über ca. 520 Hektar öffentliche Grünanlagen (ohne Spielplätze). Er steht damit an vierter Stelle in Berlin. Die Palette der öffentlichen Grünanlagen ist sehr vielseitig. Die Altstadt von Köpenick zieren der intensiv gestaltete Park am Schloss und der Luisenhain mit seiner breiten Fußgängerpromenade. Mit dem Treptower Park und der Wuhlheide verfügt der Bezirk über zwei Volksparkanlagen, die wegen ihrer historischen Bedeutung zugleich Gartendenkmäler sind.

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz haben eine erhebliche Bedeutung für die Umwelt und das Stadtbild. Im Wesentlichen dienen sie der Erholung der Menschen. In diesen naturnahen öffentlichen Räumen können sich Erholungssuchende durch fehlenden Verkehr ungezwungener und mit sehr viel weniger Vorsicht als üblich bewegen. Dies zu bewahren bedeutet allerdings auch, zweckfremde, schädigende oder übermäßig kommerzielle Nutzung zu verhindern.

Die Aufgabe unseres Amtes ist die ständige Entwicklung und Pflege dieser Grünanlagen. In einem gewissen Rahmen werden auch Entwicklungen in der Freizeitgestaltung und lokale Bezüge berücksichtigt. Geeignete Bereiche werden z. B. als Generationenspielplätze, Spiel- , Liege- oder auch Grillwiesen vorbereitet und ausgewiesen.

Grillen ist untersagt

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenicks hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 beschlossen, den Grillplatz im Landschaftspark Johannisthal zeitnah zu renaturieren (Beschlussnr. 0328/20/23, Drs.Nr.: IX/0559). Das Bezirksamt – hier das Straßen- und Grünflächenamt und das Umwelt- und Naturschutzamt – wird den Beschluss umsetzen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das Grillen ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Die Suche nach einem alternativen Standort im Bezirk, der sich als Grillplatz besser eignen könnte, läuft aktuell noch. Mehr Informationen dazu unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1426260.php (PM)

Radfahren

Das Radfahren ist kein Gemeingebrauch im Sinne des Grünanlagengesetzes, kann nach gründlicher Abwägung jedoch zugelassen werden. Dabei sind die tatsächlich gegebenen Möglichkeiten, die Zweckmäßigkeit sowie mögliche Folgewirkungen für Besucher und Grünanlage selbst zu berücksichtigen.

Die Zulassung kann also nur dort erfolgen, wo keine Gefährdung oder sogar Verdrängung anderer Erholungssuchender eintritt und auch die (Weg-)Bedingungen für das Radfahren geeignet sind. Dabei sind diese Wege nicht den Radwegen im öffentlichen Straßenverkehr gleichgestellt. Es handelt sich um gemeinsame Wege für Fußgänger und Radfahrer, auf denen jedoch Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben! Eine entsprechende Beschilderung weist deutlich darauf hin.

In folgenden öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind Wege oder Bereiche zum Radfahren freigegeben (Beschilderung vor Ort beachten):
  • Kurpark Friedrichshagen
  • Wuhleweg zwischen Lindenstraße und Hämmerlingstraße (Köpenick)
  • Bellevuepark (Köpenick)
  • Wuhlheide – Volks- und Waldpark (Oberschöneweide)
  • Wuhlheide – FEZ-Park (Oberschöneweide)
  • Platz des 23. April (Köpenick)
  • Schlesischer Busch (Alt-Treptow)
  • Treptower Park (Weg zwischen Puschkinallee und Am Treptower Park)
  • Grünanlage Ellernweg (Johannisthal)
  • Johannisthaler Park
  • Grünanlage Hartriegelstraße – Moosstr. (Niederschöneweide)
  • Altglienicker Grund
  • Falkenberg (Bohnsdorf)