Fenster sind ein wesentliches Funktions- und Gestaltungselement von Gebäuden und zugleich bedeutende Zeugnisse der jeweiligen Architektursprache. Fenster sind imme rmehr als nur Öffnungen in Gebäuden. Sie bestimmen entscheidend die Gliederung der Fassade. Historische Fenster wurden aus Holz und überwiegend 4-flügelig mit geteiltem Oberlicht gefertigt. Die horizontale Trennung feststehende Trennung der Flügel als Kämpfer und die vertikale Trennung als Pfosten bzw. Stulp. wurden überwiegend profiliert ausgebildet. Die Konstruktionen wurden so am Mauerwerk angeschlagen, dass der Blendrahmen nicht bzw. nur wenig sichtbar war.
Im Vordergrund muss die erhaltung und Reparatur der historischen Fenster stehen. Beim Ersatz durch neue Fenster sind Änderungen der Fensterteilung, der Öffnungsgröße und die Anordnung neuer Öffnungen als äußerst problematisch anzusehen.
Bei der Instandsetzung und Erneuerung sind folgende Hinweise zu beachten. Es ist ein einheitliches und dem Baualter des Gebäudes entsprechendes Erscheinungsbild einer Fassade umzusetzen in Bezug auf:
- Material: vorzugsweise Holz; Fensterformate: entsprechend der Bauzeit und des Haustyps;
- Teilung: Pfosten, Stulp, Kämpfer, glasteilende Sprossen;
- Gliederung: Maßstäblichkeit der Profile; Verhältnis zwischen Kämpfer und Pfosten bzw. Stulp ca. 1:1;
- Farbgebung: nach Farbbefund oder bauzeitlich;
- Plastizität: profilierte Ausbildung von Kämpfer, Pfosten bzw. Stulp;
- Schaufensterformate: mit Bezug auf die Gestaltung der Obergeschosse (Achsengliederung);
- Markisen: bewegliche Pultdachmarkisen über Schaufenstern und Eingängen von Ladengeschäften; keine Überschneidung von gestaltprägenden Architekturteilen;
- Rolladenkästen: außenliegend nicht zulässig.
Historische Gestaltungsmerkmale Türen
Die Eingangsbereiche der Gebäude wurden häufig entsprechend ihrer Funktion sehr aufwändig und repräsentativ gestaltet. Im Allgemeinen sind die Türen als Holzrahmentüren mit Ausfachungen ausgeführt. Als Gestaltungselemente kamen Glasfüllungen und Metallteile hinzu. Vielfach ist über der Tür ein Oberlicht anzutreffen, das teilweise als Rund- oder Halbrundbogen ausgeführt wurde.
Bei der Instandsetzung und Erneuerung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die Eingangsbereiche sind an ursprünglicher Stelle zu erhalten.
- Für die Instandsetzung oder Erneuerung der Türen gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Fenstern, die bestehenden Türachsen sind beizubehalten.
- Die Anordnung von Klingelanlagen, Namens- und Werbeschildern sollten sich der historischen Gestaltung des Eingangsbereiches unterordnen.
- Die Verwendung von farbigem oder gewölbtem Glas ist unzulässig.
- Der Einbau von Kunststofftüren ist unzulässig.
Bei Neubauten bzw. Ergänzungsbauten sind Anordnung, Formate und Größen der Türen und Fensteröffnungen als ortsbildprägende Merkmale aufzunehmen.