Erneute Öffentliche Auslegung, § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
(Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Planausschnitt)
Ziel/Zweck:
Entwicklung von Kerngebieten, Mischgebieten, allgemeinen Wohngebieten, Gemeinbedarfsflächen, öffentlicher Parkanlage und öffentlichen Straßenverkehrsflächen einschließlich eines Uferweges
Der Entwurf des Bebauungsplans XV-30a lag mit einem neuen Plandokument und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin Nr. 45 vom 6. November 2015, S. 2433.
Während der Auslegungsfrist konnten zu dem o.g. Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen konnten unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.