Öffentliche Auslegung, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Planausschnitt)
Ziel/Zweck: Neubau eines Möbelmarktes einschließlich eines Küchenmarktes unter besonderer Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-43 VE vom 12. April 2016 lag mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 22. April 2016, S. 897.