Beteiligung der Öffentlichkeit an der verbindlichen Bauleitplanung gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 2 des Baugesetzbuchs
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 beschlossen, für das Grundstück Köpenicker Straße 48 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XV-20-1 aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchzuführen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans beinhaltet die teilweise Änderung des festgesetzten Bebauungsplans XV-20. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes.
Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs findet nicht statt.
Sie konnten sich in der Zeit vom 15.12. bis einschließlich 19.12.2014 sowie in der Zeit vom 05.01. bis einschließlich 09.01.2015, Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 10.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 131, Alt-Köpenick 21 (Rathaus Köpenick), 12555 Berlin, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu dieser Planung äußern.
Bis zum 9.1.2015 konnten Sie sich auch schriftlich zur Planung äußern (Bezirksamt Treptow-Köpenick, Postfach 910240, 12414 Berlin).