Öffentliche Auslegung gemäß § 10 Abs. 6 Berliner Naturschutzgesetz, Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Kartenausschnitt
Ziel/ Zweck:
Ziel des vorliegenden Landschaftsplans ist es, die vorhandenen Qualitäten des Wuhletals und seiner angrenzenden Freiräume zu sichern, in ihren Funktionen zu stärken und zu entwickeln, das Landschaftsbild aufzuwerten und weiteren Landschaftsschäden entgegen zu wirken. Die vorhandenen Grünflächen und ein durchgängiges Wegenetz sollen gesichert, die Biotopeigenschaften der Freiräume durch gezielte Pflegemaßnahmen aufgewertet und gesichert werden.
Sie konnten den Plan und den Begründungstext einschließlich strategischer Umweltprüfung einsehen und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen konnten unberücksichtigt bleiben.
Zeit: 16. März bis einschließlich 15. April 2011
Ort: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Bauen und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung –