Bauvorhaben privater Bauherrenschaften haben mitunter massive Auswirkungen auf das Umfeld vieler Bürgerinnen und Bürger. So beispielsweise bei großen Wohnungsbauprojekten, bei Versorgungszentren oder bei der Inanspruchnahme von Grünflächen.
Der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern nach Beteiligung an baulichen Maßnahmen ist ein Gewinn. Impulse und Bedenken von Anwohnenden können aufgenommen und möglicherweise noch im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Die Bauherrenschaft in Verantwortung
Bei Vorhaben privater Bauherrenschaften liegt die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Vorhabenträgerin / dem Vorhabenträger. Die Verwaltung ist hier lediglich in der Position, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu empfehlen oder über diese zu beraten.
Gesetzliche Grundlage
Im Sommer 2013 ist die Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG § 25 Abs. 3) in Kraft getreten. Darin wird bestimmt, dass die Bauherrenschaft bei größeren Bauvorhaben eine frühe Beteiligung durchführt, mit der die betroffene Öffentlichkeit über die Ziele und voraussichtliche Auswirkungen informiert wird. Dies soll möglichst schon vor der AntragsteIlung erfolgen.
Formen der Beteiligung
Welch eine Beteiligung zu empfehlen ist, ist stark vom Einzelfall abhängig. Möglichkeiten sind
- Informationsvermittlung (zum Beispiel durch einen Einwurf in die Briefkästen, eine Pressemitteilung oder Informationsspaziergänge)
- Diskussionsformate (zum Beispiel Online über Kommentierungsmöglichkeiten oder im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen) oder
- Entscheidungsmöglichkeiten (zum Beispiel eine Abstimmung über zwei Varianten oder ein Workshop, in dem über die Gestaltung der Gemeinschaftsflächen entschieden wird).
Wirksame und zufriedenstellende Beteiligungen müssen keineswegs immer besonders groß angelegt oder auswendig organisiert sein. Welches Ausmaß eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat, ist stark abhängig von der Größe des Bauvorhabens und von den Auswirkungen, die dieses auf die Umgebung hat.
Das Bezirksamt berät
Es geht nicht nur um das Ob von Beteiligung, sondern auch um das Wie. Eine gute Beteiligung bietet für ein Bauvorhaben einen großen Mehrwert. Eine schlechte Beteiligung hingegen kann zu Unzufriedenheit und Missmut gegenüber dem Bauvorhaben und den Bauherrenschaften führen. Daher ist die Frage wie Beteiligung aussieht durchaus relevant.
Das Stadtentwicklungsamt berät Bauherrenschaften über Möglichketen der Partizipation. Gemeinsam erörtern wir unter anderem, welche Formate geeignet sind, zu welchem Zeitpunkt die Öffentlichkeit einbezogen werden sollte und welche Ziele Sie die mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verfolgen.
Damit schaffen wir gemeinsam die Weichen für eine zielführende und individuell geeignete Beteiligung der Öffentlichkeit.
Wann wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit empfohlen?
Insbesondere in Fällen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen, wird die Durchführung von Beteiligungsformaten in der Regel angeraten:
- Herstellungskosten über 5 Mio. EUR (sofern bekannt)
- mehr als 50 Wohneinheiten
- städtebaulich prägnanter Standort
- Standort in direkter Nachbarschaft eines Denkmals
- relevante Einzelhandelsgeschäfte (nur Neubau)
- Infrastrukturmaßnahmen (nur Neubau)
- relevante Vorhaben im Außenbereich
- Vorhaben mit mehr als 100 Parkplätzen
- Vorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Wohnungsbaugenossenschaften
Da Bauvorhaben oft komplex und sehr individuell sind, können diese Faktoren nicht absolut gelten. Vielmehr dienen sie als Orientierung zur Beantwortung der Frage, ob eine Beteiligung der Öffentlichkeit angeraten werden sollte. Im Einzelfall kann diese Frage bejaht werden, auch, wenn keiner der genannten Faktoren vorliegt oder vereint werden, auch, wenn einer oder mehrere der Faktoren erfüllt sind.
Kontakt/Fragen
Frau Heisel
E-Mail
Telefon: (030) 90 297 2343