Verkehrsplanung

Die überregionale Verkehrsplanung ist im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angesiedelt. Um die Schnittstellen zwischen der überregionalen Verkehrsplanung und der bezirklichen Verkehrsentwicklung zu planen und miteinander zu vernetzen, ist im Fachbereich Stadtplanung die Verkehrsplanung angesiedelt. Hier werden die verkehrlichen Entwicklungen u.a. zu den nachfolgenden Sachthemen geplant.

Zur Wahrnehmung der verkehrlichen Entwicklung und als Schnittstelle zwischen der Hauptverwaltung und den bezirklichen Interessen ist hier die AG ÖPNV angesiedelt. Die Arbeitsgruppe tagt derzeit zweimal im Jahr.

Zugleich wird durch die Verkehrsplanung die federführende Koordination aller bezirklicher Fachämter im Rahmen von Planfeststellungsverfahren geführt und es werden zu allen anstehenden B-Planverfahren zur Wahrung der verkehrlichen Aspekte die damit verbundene Verkehrsnetzuntersuchungen beauftragt und fachlich betreut.

Der Bezirk Treptow-Köpenick hat eine besondere Verbindungsfunktion zwischen dem Innenstadtbereich und dem Land Brandenburg. Viele Hauptnetzstraßen durchqueren das Territorium. In dem Übersichtsplan zur Verkehrsplanung (Stand August 2023) sind diese Trassen und die derzeit laufenden Planverfahren für den Neubau von Straße dargestellt. Diese Planungen dienen überwiegend der verkehrlichen Entlastung von Wohngebieten.

  • Übersichtskarte Verkehrsplanung

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Einzelplanungen und Konzepte

Lärmminderungsplanung

Der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 enthält ein umfassendes Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre, dessen Realisierung zum Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner und zur Attraktivität der Stadt beitragen wird. Seit dem 23. Juni 2023 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung für den aktuellen Lärmaktionsplan 2024-2029.

Radverkehrsplanung

Der Bezirk hat 2010 ein Radwegekonzept erarbeitet. Darin sind die Ziele für die Entwicklung des Radwegenetzes bestimmt.

Parkraumbewirtschaftung/PRB

In vielen Bereichen ist die Nachfrage nach Parkraum viel höher als das Angebot. Eine Minderung der verkehrlichen Belastung ist auch durch eine Minderung des Parksuchverkehrs anzustreben. Die Parkraumbewirtschaftung, kurz PRB, beeinflusst das Stellplatzangebot und die Nachfrage und trägt zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz bei. Eine Übersicht zur berlinweiten Regelung der PRB finden Sie hier.

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt Köpenick
Die hohe Verkehrsbelastung der Altstadt Köpenick beschäftigt das Bezirksamt Treptow-Köpenick schon seit einigen Jahren. Die Lärmminderungsplanung des Bezirkes aus dem Jahre 2003 hat durch Änderungen der Verkehrsorganisation eine deutliche Entlastung – insbesondere durch die Senkung des Durchgangsverkehrs bewirkt. Aufgrund des hohen Parkdrucks und des starken Parksuchverkehrs wurde ein Fachgutachten „Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung Altstadt Köpenick von Berlin“ vom Februar 2011 unter Mitwirkung von Vertretern der Anwohner, Gewerbetreibenden, den Bezirksverordneten und den Fachämtern erarbeitet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Parkmöglichkeiten im Straßenraum der Altstadt häufig unzureichend sind. Dieses Gutachten wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in den Fachausschüssen vorgestellt und intensiv diskutiert. Die BVV fasste auf der Grundlage dieser Untersuchung am 20.06.2013 den Beschluss und beauftragte das Bezirksamt mit der Einführung der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Die Bürgerinnen und Bürger wollten allerdings keine Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt Köpenick: Am 24.08.2014 konnten rund 208.000 Wahlberechtigte über eine mögliche Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Treptow-Köpenick abstimmen. 85,4 % der 44.554 abgegebenen Stimmen sprachen sich gegen eine Parkraumbewirtschaftung aus.

  • Fachgutachten Stadtplanung

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Planfeststellungsverfahren

Zur planungsrechtlichen Sicherung von übergeordneten Straßenplanungen, Bahnplanungen sowie von Netzerweiterungen im Straßenbahnnetz sind diese über Planfeststellungsverfahren zu sichern. Grundlage sind dabei die gesetzlichen Grundlagen des Berliner Straßengesetz/BerlStrG, Allgemeines Eisenbahngesetz/AEG und Personenbeförderungsgesetz/PBefG.

Sobald aktuelle Planfeststellungsverfahren anstehen und die damit verbundenen Anhörungsverfahren eröffnet sind, werden wir die Informationen zu dem Planverfahren einstellen.

Vergangene Planfeststellungsverfahren finden Sie unter Archiv.