Sanierungsgenehmigung

Allgemeine Informationen:

Für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bestehen nach §§ 144, 145 BauGB zusätzliche Genehmigungsvorbehalte. Die Sanierungsgenehmigung ist unabhängig von anderen Genehmigungen wie zum Beispiel der Baugenehmigung erforderlich.

Hinweise:

Es erfolgt eine Antragsprüfung des Bauvorhabens. Dann ergeht die Bescheiderteilung bzw. Erarbeitung des Bescheidentwurfs für den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht; ggf. erfolgt eine Erarbeitung des Vertrages nach § 145 Abs. 4 S. 3 BauGB.

Bearbeitungszeit:

Zwei Monate bei baugehmigungspflichten Vorhaben, sonst einen Monat nach Antragstellung

Unterlagen:

Benötigt werden Lageplan, Ansichten, Schnitte, Gebäude- und Baubeschreibung, Kostenübersicht, Angaben zur Miete (bei bewohnten Gebäuden).

Gebühren:

gebührenfrei

Ansprechpartner:

Herr Paul
E-Mail
Tel.: (030) 90297-2162

Formulare, Merkblätter:

formlos

Rechtliche Grundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB)