Dienstleistungen der Unteren Denkmalschutzbehörde

Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Allgemeine Informationen

Entscheidungen zu Anträgen auf denkmalrechtliche Genehmigung oder im Rahmen von bauaufsichtlichen Verfahren bei Bau-, Garten- und Bodendenkmalen sowie in deren unmittelbarer Umgebung (Vollzug des Denkmalschutzgesetzes)

Ein Denkmal darf nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde
  1. in seinem Erscheinungsbild verändert,
  2. ganz oder teilweise beseitigt,
  3. von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder
  4. instand gesetzt und wiederhergestellt werden.

Der Genehmigungsantrag ist der zuständigen Denkmalbehörde in Schriftform und mit aus denkmalfachlicher Sicht prüffähigen Unterlagen einzureichen. Im Ausnahmefall kann die beantragte Genehmigung bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden, soweit vorbereitende Untersuchungen am Denkmal oder seiner unmittelbaren Umgebung erforderlich sind. Dieser Genehmigungsvorbehalt kann sich auch auf die nähere Umgebung eines Denkmals erstrecken.

Fristen

Die Fristenregelung richtet sich nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und/ oder der Bauordnung für Berlin (BauO Bln).

Unterlagen

Der Genehmigungsantrag ist der zuständigen Denkmalbehörde in Schriftform und mit aus denkmalfachlicher Sicht prüffähigen Unterlagen einzureichen.

Gebühren

Das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist gebührenfrei.

Rechtliche Informationen

  • Nr. 22 des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz)
  • Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln)
  • Antragsformular denkmalschutzrechtliche Genehmigung

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Denkmalschutzrechtliches Ordnungsverfahren

Allgemeine Informationen

Bei Missachtung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Vernachlässigung der Denkmalsubstanz erfolgen Anordnungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren (Vollzug des Denkmalschutzgesetzes).

Gebühren:

Das denkmalschutzrechtliche Ordnungsverfahren ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

§ 19 DSchG Bln

Informationen und Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde

Allgemeine Informationen

Beratung und Auskunft zu Fragen des Denkmalschutzes

Gebühren

Die Beratung zu Fragen des Denkmalschutzes ist gebührenfrei. Gegebenenfalls entstehen Kosten für die Einsicht von Akten bzw. für Kopien.

Rechtliche Grundlagen

§ 1 des Denkmalschutzgesetzes Berlin

Steuerhinweise

Steuerliche Erleichterungen sind ein wichtiges Hilfsmittel für Eigentümer von Baudenkmalen, vor allem in Zeiten knapper Kassen. Die Eigentümer eines Baudenkmales können mit indirekter Förderung durch die erhöhte steuerliche Abschreibung für Herstellungs- bzw. Erhaltungsaufwand rechnen. Auch hier geben die Denkmalschutz- und Fachbehörden jederzeit Auskünfte. Voraussetzung für steuerliche Abschreibung ist immer, dass die Eigenschaft als Baudenkmal geklärt sein muss. Notwendig ist es, dass Art und Umfang der Maßnahme zur sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind. Notwendig ist auch eine vorherige Abstimmung aller Baumaßnahmen mit den zuständigen Behörden und Dienststellen.

Über alle diese Fragen sollte man rechtzeitig mit seinem Steuerberater sprechen. Man sollte sich auch beim zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes erkundigen, welche Steuervorteile wirksam werden können. Insbesondere ist für die Absicht, Steuervorteile wahrzunehmen, das Landesdenkmalamt Berlin zu informieren.

Solarleitfaden

Seit dem Jahr 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht für Neubauten und bei wesentlichen Umbauten an Dächern. Für Denkmale gelten bestimmte Ausnahmen, wenn die Denkmalverträglichkeit nicht gewährleistet werden kann. Im selben Jahr hat das Landesdenkmalamt einen Solarleitfaden veröffentlicht. Die Publikation mit dem Titel „DENKMALE & SOLARANLAGEN, Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen“ entstand in Zusammenarbeit mit den Unteren Denkmalschutzbehörden und im Austausch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Der Solarleitfaden zeigt mit zahlreichen Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken, wie sich Denkmalschutz und die Gewinnung von Solarenergie auf Baudenkmalen vereinbaren lassen. Er veranschaulicht die deutlich erweiterten Möglichkeiten zur Errichtung von Solaranlagen im Berliner Denkmalbestand und gibt Auskunft über ihre bauliche und gestalterische Integration. Neben technischen Grundlagen wird auch ein Überblick über die derzeit auf dem Markt befindlichen Systeme sowie die Voraussetzungen für die Anbringung gegeben. Der Leitfaden geht auch ausführlich auf die rechtlichen Voraussetzungen und denkmalfachlichen Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der Genehmigung von Solaranlagen an oder in der Nähe von Denkmalen ein. Außerdem bietet die Handreichung Hinweise zur Antragsvorbereitung, zu Beratungsmöglichkeiten und zur finanziellen Unterstützung von denkmalverträglichen PV-­Anlagen.

Der Solarleitfaden ist Leitlinie für die Genehmigungsbehörden und richtet sich auch an Bauwillige, Planende, Öffentlichkeit und Politik.

Der Solarleitfaden steht nachfolgend in einer Kurz- und Langfassung zum kostenfreien Download bereit und soll kontinuierlich z.B. mit vorbildhaften Projektbeispielen aktualisiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesdenkmalamt.

  • Denkmale und Solaranlagen (Langfassung)

    PDF-Dokument (3.6 MB)
    Dokument: LDA

  • Denkmale und Solaranlagen (Kurzfassung)

    PDF-Dokument (3.6 MB)
    Dokument: LDA