Ziel ist die Entwicklung des denkmalgeschützten Areals als Kern- und Gewerbegebiet mit Ufergrünzug.
Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist eine Revitalisierung des derzeitig brachliegenden Brauereigeländes um das Gesamtareal sowohl funktional als auch städtebaulich in den Stadtraum zu integrieren. Durch einen Investorenwechsel konnten bisherige Planungsinhalte für das Grundstück nicht weitergeführt werden. Die Einleitung eines neuen Planverfahrens entsprechend den veränderten Rahmenbedingungen und den darauf basierenden geänderten Entwicklungszielen des derzeitigen Grundstückseigentümers war notwendig.
Dieses Bebauungsplanverfahren wurde durch Beschluss Nr. 359/19 des Bezirksamts am 10.12.2019 formal eingeleitet.