Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.