Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-68 VE

Bebauungsplan 9-68 VE

Was ist geplant?

Wesentliches Planungsziel ist die Sicherung und Entwicklung des Wohnungsbauvorhabens der städtischen Wohnungsbaugesellschaft degewo einschließlich Kindertagesstätte sowie eine öffentlich nutzbare Grünfläche.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-68 VE vom 25. Januar 2023 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 10. Februar 2023, S. 604/605.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke und umfasst das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke Bohnsdorfer Weg 97, Rosestraße 78A (teilweise) und 76, Rosestraße, Kleeblattstraße, Knospengrund und Bohnsdorfer Weg.
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
9-68 VE
Zeitraum der Beteiligung:
20.02.2023 - 22.03.2023

Auslegung der Unterlagen:
Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung: Tel. 030/90297-2552, -2266, -2697

Ort:
Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Rudower Chaussee 4, 12489 Berlin, Eingangsbereich im EG.

Die Unterlagen können während der o.g. Beteiligungsfrist auch über die Beteiligungsplattform unter: https://www.mein.berlin.de eingesehen werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Hygieneregeln bei der Wahrnehmung behördlicher Termine.

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