Sicherung eines Kunst- und Kulturparks auf der Fläche des ehemaligen Freizeit- und Vergnügungsparks „Spreepark“, des Ausfluglokals „Eierhäuschen“, eines öffentlichen Uferwanderweges und von Waldflächen unter Beachtung der Belange von Natur und Umwelt einschließlich den verkehrlichen Anforderungen zur Erschließung
Der Entwurf des Bebauungsplans 9-7 vom 8. Juni 2022 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 17. Juni 2022, S. 1462 – 1464.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.