Steigende Schülerzahlen und Schulneugründungen machen es regelmäßig notwendig, die Einschulungsbereiche der Grund- und Gemeinschaftsschulen bedarfsgerecht anzupassen. Das Schul- und Sportamt ist zur regelmäßigen Überprüfung aller Einschulungsbereiche verpflichtet, um sicherzustellen, dass den im jeweiligen Einzugsgebiet wohnenden schulpflichtigen Kindern der ihnen gesetzlich zustehende Schulplatz an der zuständigen Grund- oder Gemeinschaftsschule bereitgestellt werden kann.
Über aktuelle Anpassungen informiert das Schul- und Sportamt auf dieser Seite.
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