Übergang in die Sekundarstufe I in Klasse 7

Gruppe von jugendlichen Menschen vor einem Klassenraum

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 6. März bis 14. März 2025.

In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Den entsprechenden Anmeldebogen erhalten Sie in der Schule Ihres Kindes. Bewerbungen an Gymnasien mit einer Förderprognose ab 2,3 können nur berücksichtigt werden, wenn ein Probeunterricht an einem Gymnasium stattgefunden hat und der entsprechende Nachweis bei der Erstwunschschule vorgelegt wird. Dies gilt auch bei Anmeldungen an Integrierten Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen, wenn hier als Zweit- oder Drittwunsch ein Gymnasium benannt wurde.

Aufnahmekriterien

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:

  • Bis zu 10 Prozent der Plätze werden zunächst für Härtefälle vergeben, danach für Kinder, die ein Geschwisterkind an dieser Schule haben.
  • Mindestens 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat und die sich an den Leistungen und Kompetenzen der Schüler orientieren. Neben der Durchschnittsnote, der von der Grundschule erstellten Förderprognose, konnten die Schulen entsprechend ihres Profils eine Kombination aus der Notensumme bestimmter Fächer, spezieller Kompetenzen des Schülers oder dem Ergebnis eines Tests als Aufnahmekriterien wählen.
  • 30 Prozent der Plätze werden unter den angemeldeten Schülern verlost, dabei werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt.

Besonderheiten an Gemeinschaftsschulen

Das Aufnahmeverfahren an Gemeinschaftsschulen unterscheidet sich von dem an Integrierten Sekundarschulen. Dort rücken zunächst alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in die Sekundarstufe auf.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:

  • Bis zu 10 Prozent der Plätze werden für zunächst für Härtefälle vergeben, danach für Kinder, die ein Geschwisterkind an dieser Schule haben.
  • Die Vergabe der restlichen Plätze erfolgt nach schulspezifischen Aufnahmekriterien und/oder Losverfahren.

Für eine leistungsheterogene Zusammensetzung sind die Schülerinnen und Schüler aller Förderprognosen unabhängig von der Durchschnittsnote gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Aufnahmeverfahren

Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll.

Am 26. Juni 2025 versendet das Schul- und Sportamt den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes. Sollte keine Ihrer drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen können, benennt Ihnen das Schul- und Sportamt eine andere Schule der gewünschten Schulart, die Ihr Kind aufnehmen würde. Melden Sie Ihr Kind bis zum auf dem Bescheid angegebenen Tag nicht dort an, muss das Schul- und Sportamt Ihr Kind einer Schule zuweisen. Diese Schule kann auch in einem anderen Bezirk liegen.
Wenn keine Teilnahme am Probeunterricht am Gymnasium ab einer Durchschnittsnote von 2,3 erfolgte, erhält das Kind einen Platz an einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule.

  • An welchen Schulen kann sich mein Kind bewerben?

    Grundsätzlich können Sie Ihr Kind an allen weiterführenden Schulen in Berlin anmelden. Mit der Förderprognose empfiehlt die Grundschule den Besuch einer Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule oder einer Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und einem Gymnasium.

    Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Aus der Durchschnittsnote ergibt sich folgende Empfehlung:
    • bis 2,2 : Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule
    • ab 2,3 und unter Voraussetzung eines Probeunterrichts am Gymnasium und einer dadurch festgestellten Eignung einer gymnasialen Bildungslaufbahn: Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule
    • ab 2,8 : Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule

    Alle weiterführenden Schulen in Berlin finden Sie hier.

  • Welche weiterführenden Schulen in Treptow-Köpenick sind übernachgefragt?

    Übernachgefragt im Erstwunsch waren im letzten Schuljahr insbesondere die folgenden Schulen:

    • Merian-Schule (09K01)
    • Hans-Grade-Schule (09K06)
    • Schule an der Dahme (09K08)
    • Archenhold-Gymnasium (09Y03)
    • Gerhart-Hauptmann-Gymnasium (09Y06)
    • Anna-Seghers-Schule (Gemeinschaftsschule, 09K02)
    • Grünauer Gemeinschaftsschule (09K09)

    Bei diesen Schulen sind die Platzkapazitäten meist bereits schon im Erstwunschverfahren erschöpft. Sind ausschließlich diese Schulen im Zweit- und Drittwunsch angegeben, sind die Aussichten auf eine Schulplatzzusage aufgrund der Übernachfrage gering. Das Schul- und Sportamt muss dann an eine Schule der gewünschten Schulform (ggf. in einem anderen Bezirk) zuweisen. Es wird daher empfohlen, auch andere Schulen im Bezirk, insbesondere im Zweit- und Drittwunsch anzugeben.

    Alle weiterführenden Schulen des Bezirks finden Sie hier.

  • Hat eine Bewerbung an einer der drei Gemeinschaftsschulen in Treptow-Köpenick Aussicht auf Erfolg?

    An den Gemeinschaftsschulen besteht im Gegensatz zu den Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien die Besonderheit, dass zunächst die Schülerinnen und Schüler der eigenen Grundstufe der Gemeinschaftsschule in die Sekundarstufe I aufrücken. Lediglich die danach noch zur Verfügung stehenden Schulplätze können an Bewerberinnen und Bewerber von anderen Schulen vergeben werden. Dabei werden Härtefälle und Geschwisterkinder bevorzugt berücksichtigt. Die wenigen dann noch vorhandenen Schulplätze werden per Losverfahren vergeben. Es wird daher empfohlen, sich vor einer Bewerbung an einer der drei Gemeinschaftsschulen über die noch vorhandenen Kapazitäten zu informieren.

  • Was sind Härtefälle?

    Ein Härtefall besteht, wenn Umstände vorliegen, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch besondere familiäre oder soziale Situationen außergewöhnliche, das Übliche bei Weitem überschreitende Belastungen entstehen würden oder entstanden sind, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule im jeweiligen Einzelfall unzumutbar erscheinen lassen.

    Regelmäßig können aber nur sehr wenige Härtefälle anerkannt werden.

  • Werden alle Schulplätze tatsächlich vergeben?

    Ja, im Auswahlverfahren werden alle vorhandenen Schulplätze tatsächlich vergeben. Anders als in den Vorjahren werden keine Plätze mehr für Zuzüge oder Rückläufer aus den Probejahren an Gymnasien freigehalten. An Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen beträgt die Klassenstärke 26 Schülerinnen und Schüler, an Gymnasien sind es 32.

    Der Bezirk stellt mehr Plätze zur Verfügung, als es Wohnortkinder in Treptow-Köpenick gibt. Aufgrund der hohen Nachfrage aus anderen Bezirken kann es dennoch zu Übernachfragen kommen.

  • Wo erfahre ich die Aufnahmekriterien der Schulen?

    Die Aufnahmekriterien aller Schulen finden Sie im Berliner Schulverzeichnis. In der Regel ist die Durchschnittsnote der Förderprognose ausschlaggebend.

  • Werden Kinder aus Treptow-Köpenick bevorzugt aufgenommen?

    Im Erstwunschverfahren ist der Wohnort des Kindes unerheblich für die Aufnahmeentscheidung. Hierbei werden auch Kinder aus anderen Bezirken gleichermaßen berücksichtigt. Im Zweit- und Drittwunschverfahren werden Wohnortkinder aber bevorzugt berücksichtigt.

  • Warum wird die Entscheidung über die Aufnahme nicht früher getroffen?

    Das Auswahlverfahren ist ein berlinweites Verfahren, das alle Bezirke nach den Vorgaben und dem Zeitplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durchführen. Alle Schul- und Sportämter versenden ihre Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheide am 26.06.2025. Das Schul- und Sportamt Treptow-Köpenick ist an diese Vorgaben gebunden.

  • Ich habe den Anmeldezeitraum verpasst. Was kann ich tun?

    Bitte melden Sie sich umgehend im Schul- und Sportamt Treptow-Köpenick, Bereich Schulorganisation. Sollte das Auswahlverfahren schon begonnen haben, ist eine Berücksichtigung im Wunschverfahren nicht mehr möglich und das Schul- und Sportamt muss eine Schule zuweisen.

  • Wann ist im Falle eines Widerspruchs mit einer Entscheidung des Schulträgers zu rechnen?

    Das Schul- und Sportamt ist bemüht, alle Widerspruchsverfahren schnellstmöglich zu entscheiden und abzuschließen. Aufgrund der deutlich gestiegenen Zahl an eingehenden Widersprüchen ist es aber nicht in jedem Fall möglich, umgehend zu reagieren.

    Es ist in Einzelfällen auch möglich, dass das Widerspruchsverfahren zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht abgeschlossen ist. Sie erhalten aber in jedem Fall einen Widerspruchsbescheid und einen Schulplatz, bis das Verfahren entschieden ist.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Anmelde- und Auswahlverfahren wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an das Schul- und Sportamt, Fachbereich Schule, Schulorganisation wenden.

    • Sprechzeiten (nur telefonisch):
      Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
      Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr