Schülerbeförderung

Hinweisschild Schulbus

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die aufgrund ihrer Behinderung den Schulweg nicht selbstständig beschreiten können, kann über das Schul- und Sportamt eine Schulwegbeförderung beantragt werden.

Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt über Fahrdienste, die vom Schul- und Sportamt beauftragt wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden von zu Hause oder an einem Sammelpunkt abgeholt und dann gemeinsam zur Schule gefahren.

Antragstellung

Bitte reichen Sie den Antrag auf Schülerbeförderung nach Möglichkeit immer über die Schule ein, die das Kind besucht. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Dazu werden auch Gutachen und Stellungnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und der Schule eingeholt und berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung besteht.

  • Antrag auf Schülerbeförderung 2024/25

    PDF-Dokument (321.7 kB)

  • Antrag auf Schülerbeförderung 2023/24

    PDF-Dokument (318.2 kB)

  • Anlage zum Beförderungsantrag: Rechtsgrundlage, Datenschutz

    PDF-Dokument (547.5 kB)

Hinweis:

Unabhängig von der Entfernung kann die Beförderungsleistung eingestellt werden, wenn die Beförderung eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeuten würde. Eine Schulweg- oder Busbegleitung aus medizinischen Gründen (Verabreichung von Notfallmedikation, Sauerstoff usw.) ist durch die Erziehungsberechtigten zu organisieren. Das eingesetzte (Fahr-)Personal verabreicht keine Medikamente an die zu befördernden Personen.