Unter tierischen Nebenprodukte versteht man ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise verendeter Tiere sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs (einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind).
Da tierischen Nebenprodukten eine bedeutende Rolle bei der Übertragung von infektiösen Tierkrankheiten zukommt, unterliegt ihre Handhabung besonderen Vorgaben. Dadurch soll verhindert werden, dass tierische Nebenprodukte in die Lebensmittelkette gelangen können.
Weiterführende Informationen zum Thema sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.