Die nichtgewerbliche Haltung von einigen exotischen oder wilden Tieren ist nach der Berliner Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten verboten oder von einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung abhängig.
In Teil A der Verordnung aufgeführte Arten dürfen grundsätzlich nicht von Privatpersonen gehalten werden. Teil B enthält ein Verzeichnis der Arten, die nur von Privatpersonen gehalten werden dürfen, die eine gültige Ausnahmegenehmigung besitzen. Insbesondere die Haltung einiger gängiger Reptilien (z. B. einige Echsen oder Riesenschlangen, die eine Endgröße von mehr als 2 m erreichen können) ist erlaubnispflichtig und an die Einhaltung von Auflagen gebunden.