Wenn ein Hund einen Menschen beißt oder anderweitig gefährdet, kann er von der Veterinäraufsicht des zuständigen Ordnungsamtes mit Auflagen belegt werden. Hierzu zählen z.B. ein Maulkorbzwang, der Besuch einer Hundeschule oder ein Wesenstest.
Die Veterinäraufsicht wird bei Bissvorfällen oder anderen Gefahren durch Hunde gegenüber Menschen oder Tieren tätig. In besonders gravierenden Fällen, bei Wiederholungsfällen oder bei Verstoß gegen die von der Veterinäraufsicht erteilten Auflagen kann es nötig werden, den Hund sicherzustellen. Bissvorfälle und Gefahren durch Hunde können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei uns zur Anzeige bringen.
Gefahrenabwehr (Bissvorfälle)
Bild: Jana Behr - Fotolia.com
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Formular zur Meldung eines Hundebisses
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt
Fachbereich
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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PF 910240
12414 Berlin
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- E-Mail an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes