In Berlin gibt es, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, kein Verbot bezüglich des Haltens bestimmter Hunderassen. Das heißt, es steht Ihnen in Berlin grundsätzlich frei, jede beliebige Hunderasse zu halten.
Allerdings gibt es für das Halten bestimmter Rassen sowie für Mischlinge, die Anteile dieser Rassen enthalten, einige Auflagen und Beschränkungen:
Betroffen sind hiervon Pitbulls, American Staffordshire Terrier sowie Bullterrier.
Hunde, die diesen Rassen angehören und Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen gelten als meldepflichtige Hunde (umgangssprachlich auch als Listenhunde bezeichnet). Als Halter eines solchen Hundes sind Sie deshalb verpflichtet, bestimmten Vorgaben nach zu kommen.