Welpenhandel

Menschenhand hält Hundepfote

Immer wieder werden Fälle von illegalem Tierhandel bekannt. Häufig erfolgt der illegale Handel mit Welpen, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen, gehandelt und transportiert werden. Häufig betrifft dies auch Importe aus dem Ausland. Die Welpen sind noch zu jung, geschwächt, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert, sodass das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen oft die Folge ist.
Tiere sollten deshalb grundsätzlich nur von seriösen Züchtern mit den erforderlichen Begleitpapieren erworben werden. Als Interessent*in sollten Sie darauf bestehen, Elterntiere und die Haltungsbedingungen selbst in Augenschein nehmen zu dürfen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Banner mit der Aufschrift #welpenhandelstoppen

Als Veterinäraufsicht unterstützen wir die Kampagne des Tierheims Berlin gegen Illegalen Welpenhandel. Ob nach einer amtlichen Sicherstellung oder weil Besitzer*innen die Tierarztkosten für die oft kranken Tiere nicht zahlen können/ wollen – viele der Welpen kommen letztlich ins Tierheim, wo das Ausmaß des Problems mit am deutlichsten wird. Unter www.welpenhandel-stoppen.de finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Strassenschilder mit den Aufschriften „Legal“ und „Illegal“

Abgabe und Handel mit Hundewelpen

Gemäß Berliner Hundegesetz in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz dürfen Hundewelpen unter einem Jahr nur abgegeben oder verkauft werden, wenn die abgebende Person/ Verkäufer*in über eine behördlich anerkannte Sachkunde verfügt. Verkäufer*innen sind dazu verpflichtet, dem/der Kaufenden eine Bescheinigung mit genauen Angaben zum Welpen auszustellen und die eigene Sachkunde zu dokumentieren.

Übereignet oder verkauft eine nicht sachkundige Person einen Hundewelpen unter einem Jahr ohne über die Sachkunde zu verfügen und stellt dem/der Kaufenden auch keine Bescheinigung aus, handeln beide ordnungswidrig. Gemäß Tierschutzhundeverordnung ist es ebenfalls verboten, einen Hundewelpen unter 8 Wochen vom Muttertier zu trennen, abzugeben oder zu verkaufen. Bei Einfuhr von Hundewelpen aus EU und Drittländern gelten Regularien nach dem Tiergesundheitsgesetz. So sind beispielsweise eine Kennzeichnung mittels Transponder und eine anschließende Tollwutimmunisierung verpflichtend. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

  • Wieso haben viele der ilegal gehandelten Welpen gesundheitliche Probleme?

    Viele der Welpen stammen aus Zuchtfarmen in Osteuropa und werden zum Verkauf nach Deutschland transportiert. Meist werden sie weder entwurmt noch geimpft und sind bei ihrer Ankunft von den langen Transporten stark geschwächt. Dies macht sie anfällig für Krankheiten und führt dazu, dass die Sterblichkeit unter illegal gehandelten Welpen hoch ist. Darüber hinaus leiden einige der Tiere an Erbkrankheiten, da ihre Elterntiere nicht gesundheitlicher Verfassung, sondern nach ihrem Aussehen ausgewählt werden.

  • Sind gehandelte Welpen häufiger verhaltensauffällig?

    Weil viele der Welpen zu früh von ihrer Mutter getrennt werden, kann die für sie wichtige Sozialisation nicht stattfinden. Während es nach der Tierschutzhundeverordnung verboten ist, einen Welpen unter acht Wochen von seiner Mutter zu trennen, verbringen die meisten der illegal gehandelten Welpen lediglich die ersten zwei bis vier Wochen bei ihren Müttern. Die Folge sind zum Teil massive Verhaltensstörungen, teilweise bis ins Erwachsenenalter.

  • Wie kann ich illegalen Welpenhandel erkennen?
    Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn z.B.:
    • mehrere unterschiedliche Rassen von einem Verkäufer angeboten werden,
    • Ihnen keine Fragen hinsichtlich Ihrer Tierhaltung, Ihres Wohnumfelds und Ihrer Lebensumstände gestellt werden,
    • öffentliche Orte (bspw. Parkplätze, Treffpunkte vor Wohnhäusern) zur Übergabe genannt werden (Achtung: Mitunter mieten Händler kurzfristig Schein-Wohnungen an),
    • man die Elterntiere nicht zeigen kann oder möchte und Fragen bezüglich der Welpen und ihrer Elterntiere nicht oder kaum beantwortet werden können,
    • kein Schutzvertrag abgeschlossen werden soll und keine Impfdokumente zur Hand sind (Achtung: Impfpässe werden immer öfter auch gefälscht),
    • es sich um einen Auslandshund unter der 16. Lebenswoche handelt (Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft und frühestens 21 Tage nach der Impfung in ein anderes Land transportiert werden).
  • An wen kann ich mich bei Verdacht auf illegalen Handel wenden?

    Sollten Sie Hinweise oder den den Verdacht auf illegalen Handel haben, informieren Sie die für Ihren Bezirk zuständige Veterinäraufsicht. Ggf. kann auch die Polizei verstädnigt werden.

    Auch die Tierschutzberater des Tierheims Berlin können Ihnen bei Fragen beratend zur Seite stehen.

Tierärztin gibt einem jungen Hund der Rasse Shar-Pei eine Spritze

Illegaler Welpenhandel ist für Mensch und Tier mit vielen Nachteilen verbunden. Nicht selten erkranken oder versterben illegal gekaufte Tiere nach kurzer Zeit. Kaufen Sie Welpen zu Ihrem Wohl und dem des Tieres nie ohne Erfüllung der rechtlichen Grundlagen.

Generell sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Welpen genauestens über die Bedürfnisse der jeweiligen Rasse informieren und bedenken, dass das Tier sie über einen langen Zeitraum begleiten wird. Hunde benötigen intensive Fürsorge, Pflege, Erziehung und Platz, müssen mehrmals am Tag im Freien ausgeführt werden und verursachen darüber hinaus Kosten. Wägen Sie diese Dinge vor einer Kaufentscheidung gründlich ab.

Weitere Verpflichtungen

Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, eine Hundesteuer beim zuständigen Finanzamt Ihres Wohnortes zu entrichten. Darüber hinaus muss jeder Hund in Berlin mit einem fälschungssicheren Transponder (Chip) versehen sein und sollte gegen Tollwut, Staupe und andere Krankheiten geimpft sein. Auch der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Pflicht.

Wenn Sie auf der Suche nach einem tierischen Begleiter sind, geben Sie einem Hund aus dem Tierheim eine Chance. Unsere Behörde kann Ihnen auch hier beratend zur Seite stehen.