Für das private Reisen mit Ihrem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union ist ein EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung sowie eine eindeutige Kennzeichnung mittels Mikrochip erforderlich.
Die Transpondernummer muss im Pass eingetragen sein, damit dieser dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Aus dem EU-Heimtierausweis muss hervorgehen, dass die Tollwutimpfung nach erfolgter Mikrochipimplantation/- ablesung durchgeführt wurde.
Die Erstimpfung gegen Tollwut kann ab einem Alter von 12 Wochen erfolgen. Anschließend sind weitere 21 Tage zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes nötig. Das Mindestalter bei Jungtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) für den Reiseverkehr beträgt somit 15 Wochen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren praktizierenden Tierarzt.
Reisen mit Heimtieren
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Antrag auf Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses/Terminvereinbarung
Kontakt
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Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt
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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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