Tierschutz

Eine Katze und ein hund schauen aus einem geöffneten Fenster

Die Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes ist der zuständige Fachbereich, wenn es um die Überprüfung und Beurteilung von Tierhaltungen geht. Sie kümmert sich um Tierschutzanzeigen und geht Hinweisen auf nicht artgerechte Tierhaltungen nach. Hier finden Sie Informationen zur

Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden,
Tierschutzanzeigen,
Umgang mit Fundtieren,
Giftködern
und Qualzucht

Stapel von Dokumenten

Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden

Die Veterinäraufsicht ist bei der Aufdeckung tierschutzrechtlich problematischer Haltungen häufig auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Daher bitten wir Sie, nicht wegzuschauen, wenn Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beobachten, Tiere gequält oder nicht artgerecht gehalten werden. In Notfällen (wenn beispielsweise ein Hund an einem heißen Tag im Auto eingesperrt ist) wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei. Dies gilt auch für die Wochenenden und nachts, wenn Sie uns nicht erreichen können.

Wir bearbeiten jedes Jahr über 200 Tierschutzmeldungen: in vielen Fällen genügen bereits Beratung und Ermahnung der Tierhalter, um die Haltungsbedingungen zu verbessern. In besonders eklatanten Fällen oder wiederholt auftretenden, schwerwiegenden Feststellungen können die Wegnahme des Tieres oder ein Haltungsverbot nötig werden. Tierschutzdelikte können mit hohen Bußgeldern oder im Falle einer Straftat mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden zu vermuteten Tierschutzvergehen zu gewährleisten, benötigen wir möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt. Optimalerweise bedeutet dies:

  • Ort der Feststellung und/oder Haltungsort der Tiere
  • Art und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Beschreibung des Sachverhalts (wer hat wann was, wo, wie getan?)
  • ggf. Halterangaben (Name, Anschrift)
  • bestenfalls Kontaktdaten ihrerseits

Feststellungen, die auf eine nicht artgerechte Haltung, bzw. einen tierschutzwidrigen Umgang hindeuten, müssen detailliert beschrieben werden.
In einigen Fällen können Beschwerden oder Anzeige auch anonym abgegeben werden. Oftmals ist es für eine erfolgreiche Bearbeitung aber erforderlich, mögliche Zeugen zu benennen oder mit den Anzeigenden Rücksprache halten zu können.

Tierschutzanzeige

Das Tierschutzgesetz gilt im gesamten Bundesgebiet und ist somit von jeder Person, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, einzuhalten und zu beachten.
Wichtige Verordnungen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz sind u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung und die Tierschutztransportverordnung.
Da zu vielen Tierarten keine gesonderten Gesetze oder Verordnungen erlassen wurden, unterstützen Gutachten sowie Richt- und Leitlinien die Tierhalter, die zuständigen Behörden sowie die Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Wenn Sie selbst eine Tierschutzanzeige erstatten möchten, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular und senden Sie es uns zu.

  • Formular für Tierschutzanzeige

    PDF-Dokument (156.6 kB)

Weitere Informationen

Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz Tierschutzleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Fundtiere

Fundtiere (nur Haustiere) können täglich von 08:00 bis 16:00 zur Amtlichen Tiersammelstelle des Bezirksamts Lichtenberg auf dem Gelände des Tierheims Berlin gebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Amtliche Tiersammelstelle an gesetzlichen Feiertagen nur von 08:00 bis 12:00 geöffnet ist.

  • Die Kolleg*innen aus der Tiersammelstelle erreichen Sie

    telefonisch unter (030) 76 888-200 oder -201
    oder per E-Mail: tiersammelstelle@tierschutz-berlin.de

    Sollten Sie ein Tier finden und es nicht selbst bergen können, benachrichtigen Sie bitte die Polizei oder die Feuerwehr. Ist Ihr eigenes Tier entlaufen, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, zeitnah in der Tiersammelstelle nachfragen.

    Wichtig – Der Tierschutzverein für Berlin kann leider prinzipiell keine Fundtiere abholen!

  • Für Fragen rund um verletzte Wildtiere steht Ihnen das Wildtiertelefon beim NABU zur Verfügung. Sie erreichen die Kolleg*innen per

    Telefon: (030) 5471 2891 (Mo. – Do. 09:00 – 17:00 Uhr, Fr. 09:00 – 15:00)
    oder per E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de

Hund auf einer Wiese Rhodesian Ridgeback riechende Blume

Giftköder

Verschluckt Ihr Hund einen Giftköder, kann das im schlimmsten Fall tödlich enden. Besitzer sollten ihr Tier auf Spaziergängen deshalb grundsätzlich aufmerksam beobachten. In der Regel erkennen sie schnell, wenn ihr Vierbeiner etwas Besonderes wittert. Um im Ernstfall eine Chance zu haben, sollten Hundehalter ihrem Tier frühzeitig das Tauschen beibringen: Hierbei lernt der Hund, gefundene Beute mit einem aus ihrer Sicht besseren Objekt (z.B. einem Leckerli oder einem Spielzeug) zu tauschen. Diese Methode verringert die Gefahr, dass Ihr Hund den Giftköder tatsächlich frisst, erfordert allerdings gezieltes Training.

Hat Ihr Tier den Köder doch gefressen, sollten Sie ihn sofort zum Tierarzt bringen. Eigenmächtige Versuche, das Tier zu behandeln, sind meist nicht zielführend. Eine Vergiftung zeigt sich in den meisten Fällen durch Krämpfe, Atemnot und Erbrechen.

Qualzucht

Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen der Tiere verbunden sind. Betroffene Tiere werden auch als Qualzüchtungen bezeichnet.
Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Bezirksamt Treptow-Köpenick unterstützt die Kampagne „umdenken-tierzuliebe“ der Berliner Tierärztekammer, um den Trend zum unbedachten Tierkauf zu stoppen und potentielle Käufer zu sensibilisieren.

Weitere Informationen der Tierärztekammer Berlin finden Sie unter: www.umdenken-tierzuliebe.de,

die der Bundestierärztekammer unter: https://www.facebook.com/bundestieraerztekammer