Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen nur und ausschließlich Andenken, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiseführer, Tabakwaren, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke, Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten, dürfen an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 20:00 Uhr und am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Adventssonntag fällt, von 13:00 bis 17:00 Uhr öffnen; Verkaufsstellen, deren Angebot nur und ausschließlich aus einer oder mehreren der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse besteht, dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 16:00 Uhr und am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Adventssonntag fällt, von 7:00 bis 14:00 Uhr öffnen (§ 4 Abs. 1 BerlLadÖffG).