Unter die ordnungsgemäße Reinigung fällt auch die Beseitigung des Laubs. Eine Entsorgung durch die BSR oder das Amt für Umwelt- und Naturschutz erfolgt in den im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen nicht. Wichtig ist, das zusammengekehrte Laub richtig zu entsorgen. Eine Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Auch selbst angelegte “Komposthaufen” an Stämmen von Straßenbäumen sollten keine Option darstellen, da die stattfindenden Fäulnisprozesse deren Rinde angreifen. Auch der Rasen im sogenannten Straßenbegleitgrün ist solchen Bedingungen nicht gewachsen und stirbt ab.
Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können auf den Recyclinghöfen der BSR Laubsäcke zum Preis von 4,00 € pro Stück erworben werden. Die Säcke fassen 90 l und max. 25 kg. Entsorgungsgebühren sind im Kaufpreis enthalten, die Abholung kann telefonisch über das Servicetelefon der BSR angefordert werden.
Bei Selbstanlieferung der Laubsäcke auf einem der Recyclinghöfe wird 1,00 €/ Sack zurückerstattet. Der örtliche Recyclinghof in Treptow-Köpenick befindet sich in der Oberspreestraße 109, 12555 Berlin. Es werden insgesamt höchstens fünf Säcke angenommen. Bei kleineren Mengen ist auch eine Entsorgung über die BIOGUT-Tonne möglich. (Quelle: www.bsr.de)