Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Aufenthaltsort des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:

Herr Danny Degebrodt

zuletzt bekannte Anschrift:
Bismarckstr. 4 in 24768 Rendsburg
Adlergestell 550 in 12527 Berlin

Es ist ein Bescheid unter dem

Aktenzeichen: 0680_24_THG-8

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der tatsächliche Aufenthaltsort unbekannt ist.
Ermittlungen über den aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos, eine Zustellung ist nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß gemäß § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetzes (BlnVwVfG) vom 21. April 2016 i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBI I S. 2354) öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäߧ 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei
Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
- Ordnungsamt -
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittel­aufsicht
in der Salvador-Allende-Str. 80 B in 12559 Berlin.

Vor Abholung / Einsichtnahme ist ein Termin zu vereinbaren unter: (030) 90297 4811

Im Auftrag

(im Original unterzeichnet)