unbegleitete minderjährige Ausländer und ausländische Familien (umA)

Sozialpädagogische Beratung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Bezirksamts-Zuweisung durch den Senat

sowie

Beratung von ausländischen Familien, die in einer Einrichtung bzw. sonstigen Wohnform (Pension, Hostel…) leben und keine landeseinwohneramtliche Meldeanschrift im Sinne von Nr. 3 Satz 1 AV ZustJug in Berlin haben. Die Zuständigkeit dieser Familien richtet sich nach dem Geburtsdatum des ältesten Familienmitgliedes (Zuständigkeitsmonat September).

Nach Abschluss des Clearingverfahren, Klärung des Jugendhilfebedarfs und Bestellung eines Vormundes übernehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die weitere Betreuung der umF und klären
• Frühzeitig, die schulische Situation
• die Krankenversicherung
• Die Schaffung bedarfsgerechter Angebote (Sprachkompetenz; Inklusion etc.)
• und übernehmen die weitere Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII

Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen informieren , beraten und vermitteln ausländische Familien
• über Rechte von Kindern, jungen Menschen und Eltern,
• über Angebote von Beratungsstellen.
• bei allgemeinen Fragen der in und Entwicklung junger Menschen,
• in Hilfen zur Erziehung oder andere Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII