Kitagutscheinverfahren und eFöB

Sehr geehrte Eltern,

Achtung!!! Die Kitagutscheinstelle/ eFöB ist in der Zeit vom 18.11.2024 bis 29.11.2024 aus organisatorischen Gründen telefonisch nur am Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu erreichen.

Ihre Anfragen werden ausschließlich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet. Bei E-Mail ist im Betreff der Nachnahme und das Geburtsdatum Ihres Kindes anzugeben.

Anträge und Unterlagen können Sie zudem in den Hausbriefkasten im Dienstgebäude Groß-Berliner-Damm 154 einwerfen.

Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt 6-8 Wochen.

Ordner im Computer

Information für Eltern zum Kitagutschein

Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes vom Land Berlin bezuschusst werden soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein.

Die Kita-Gutscheine werden nach festgelegten Kriterien (Rechtsanspruch, Berufstätigkeit der Eltern oder andere familiäre, soziale sowie pädagogische Gründe) vergeben.

Auf dem Kita-Gutschein wird angegeben, welchen Betreuungsumfang Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. Teilzeitförderung – 5 bis 7 Stunden täglich).

Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der nur noch den Anteil für die Verpflegungskosten festlegt.

Sie können mit dem Kita-Gutschein selbst eine Kita auswählen, und – wenn dort ein Platz frei ist – einen Betreuungsvertrag schließen. Der Kita-Gutschein gilt berlinweit.

Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?

Den Kita-Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Kita besuchen soll.

Dem Antrag müssen auch Unterlagen beigefügt werden, die den Rechtsanspruch oder Bedarf rechtfertigen (Hinweise auf dieser Internetseite beachten).

Die Anmeldung soll frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn des Kitabesuchs erfolgen.

Der Gutschein berechtigt Sie, Ihr Kind in einer Berliner Betreuungseinrichtung fördern zu lassen, jedoch nur solange Ihr Wohnsitz in Berlin ist.
Bei Wegzug nahe der Berliner Stadtgrenze nach Brandenburg (Staatsvertrag- zwischen dem Land Berlin und Brandenburg) ist der Wegzug rechtzeitig dem Jugendamt zu melden und erfragen Sie zur Vermeidung von Kosten für Sie, nach den notwendigen Schritten unter E-Mail

Telefonverzeichnis der Mitarbeiter

Informationen zum Kitagutscheinverfahren

  • Kita Anmeldevordruck - Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

    PDF-Dokument (399.2 kB)

  • Sorgerechtserklärung

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (38.2 kB)

  • Dauervollmacht

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (13.2 kB)

  • Erlaeuterungen zum Anmeldeverfahren fuer einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder Kindertagespflege

    PDF-Dokument (177.9 kB)

  • KiTa-Gutschein_SENBJF_Dienstleistungsbeschreibung

    PDF-Dokument (198.3 kB)

  • Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei Antragstellung Kita eFöB

    PDF-Dokument (421.9 kB)

  • Erklärung über eine selbständige Erwerbstätigkeit bei Antragsstellung Kita eföB

    PDF-Dokument (117.3 kB)

Information für Eltern zur ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB)

Für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB) ist ein Antrag mit dem entsprechenden Formular (auf dieser Internetseite) zu stellen.

Den Antrag auf eFöB für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Schule besuchen soll.

Die Erteilung des entsprechenden Bedarfsbescheides erfolgt nach festgelegten Kriterien (Rechtsanspruch, Berufstätigkeit der Eltern oder familiäre, soziale sowie pädagogische Gründe).
Auf dem Bedarfsbescheid wird das Betreuungsmodul, dass Ihr Kind beanspruchen kann, angegeben.

Wenn Ihnen der Bedarfsbescheid für eFöB vorliegt, benötigen Sie für die Betreuung Ihres Kindes zwingend einen Betreuungsvertrag.

Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet. Für die Betreuungsverträge an Privatschulen und Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich bitte an den Schulträger bzw. freien Träger.

Erfolgt die Einschulung Ihres Kindes nicht in der für Ihr Einzugsgebiet zuständigen Schule, wird zum Vertragsabschluss die Aufnahmebestätigung der entsprechenden Schule benötigt.

Für den Fall, dass ggf. nicht beide personenberechtigten Eltern beim Vertragsabschluss anwesend sein können, bitte entsprechende Vollmacht zum Vertragsabschluss mitbringen.

Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der festlegt, welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen. Nur für die 1. und 2.Jahrgangsstufe und ab dem 01.08.2023 auch für die 3.Jahrgangsstufe entfällt die Kostenbeteiligung.

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule

    PDF-Dokument (606.2 kB)

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule

    PDF-Dokument (708.6 kB)

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis) - nur für die Klassen 4-6

    PDF-Dokument (538.0 kB)

  • Erläuterungen zur Beteiligung an den Kosten der ergänzenden Förderung und Betreuung

    PDF-Dokument (87.3 kB)

  • Kurzantrag –Stundenerweiterung

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (23.9 kB)

  • Sorgerechtserklärung

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (38.2 kB)

  • Dauervollmacht

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (13.2 kB)