Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs.2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Horn

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB
VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der die Jugendfreizeiteinrichtung
Horn (Hoernlestr. 51, 12555 Berlin) ab dem 01.07.2023 betreibt.

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von
Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags. Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es,
Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten
und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung des Projekts auszuwählen.

Inhaltliche Anforderungen
Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit
dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG, hier speziell in der Angebotsform 1,
„standortgebundene offene Kinder- und Jugendarbeit“ (§6c Abs. 1 Nr. 1 Jugendhilfe-, Familien- und
Jugendfördergesetz – AG KJHG), erbringen.

Das Angebot soll in folgenden Bezirksregionen realisiert werden:
Köpenick Nord

Hauptzielgruppe:
Jugendliche im Alter von 14 – 21 Jahren; mit Stand 31.12.2021 leben 731 Jugendliche und junge
Volljährige in der Bezirksregion Köpenick Nord und 3.166 im Prognoseraum 5

Wesentliche Leistungsmerkmale:
- Freiwilligkeit; Veränderbarkeit; offen bezogen auf Teilnehmerkreis und Leistungen
(Orientierung an Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppen; Partizipation und Beteiligung
der Zielgruppen als pädagogisches Grundprinzip aller Angebote und Maßnahmen)
- kontinuierliche, verlässliche Angebote; Durchführung von Veranstaltungen von und für junge(n)
Menschen
- vernetzt im Sozial- und Prognoseraum und darüber hinaus
- niedrigschwellig; Beziehungsarbeit: Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen
- digitale Präsenz; Nutzung von sozialen Medien für Beteiligungsformate und die
Öffentlichkeitsarbeit
- Entwicklung und Umsetzung von Prozessen mit dem Ziel selbstverwalteter Projektstrukturen und
der Übertragung von Verantwortung einzelner Angebotsbereiche auf junge Menschen
- Samstagsöffnung ist obligatorisch, an mindestens zwei Wochentagen Öffnungszeit nach 20:00
Uhr

Adressat*innen
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über
mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII verfügen.
Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Bedingungen vor
Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und –hilfestrukturen verfügen.
Gesucht wird ein Träger der freien Jugendhilfe, der Angebote und Maßnahmen vor Ort bedarfsgerecht
und partizipativ entwickelt und umsetzt.

Finanzierung
Für das Projekt stehen 60.000,00 € bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung. Als
Projektbeginn ist der 01.07.2023 avisiert. Es wird die Einbringung von zusätzlichen
Einnahmen/Eigenmitteln in Höhe von mind. 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben erwartet.

Einzureichende Unterlagen
1. Kurzkonzept (inkl. Darstellung der Zielgruppe(n), der Methoden, der Einbeziehung und
Beteiligung von jungen Menschen, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans, des
trägerinternen Kinderschutzverfahrens)
2. Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen des Trägers, sowie der Kenntnisse in der
benannten Bezirksregion, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der mindestens
dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin
bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehen werden. Es
wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten.

Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 20.02.2023 vollständig per mail und postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen:

Per mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de
Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe,
Jug FD 6028, PF 910240, 12414 Berlin

Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen
Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:

Herr Krone – Regionalkoordinator Jugend- und Familienförderung der Region 4/5
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 303, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 5209
E-Mail: krone.jug@ba-tk.berlin.de

  • Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Horn

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