Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs.2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) „Walter Kroh“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB
VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der die Jugendfreizeiteinrichtung
„Walter Kroh“ (Schulzendorfer Str.26, 12526 Berlin) ab dem 01.07.2023 betreibt.

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von
Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags. Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es,
Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten
und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung des Projekts auszuwählen.

Inhaltliche Anforderungen
Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit
dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG, hier speziell in der Angebotsform 1,
„standortgebundene, offene Kinder- und Jugendarbeit“ (§6c Abs. 1 Nr. 1 Jugendhilfe-, Familien- und
Jugendfördergesetz – AG KJHG), erbringen.

Das Angebot soll in folgenden Bezirksregionen realisiert werden:
Bohnsdorf

Hauptzielgruppe
Kinder im Alter von 9 – 13 Jahren; mit Stand 31.12.2021 leben 645 Kinder der Zielgruppe in der
Bezirksregion Bohnsdorf

Wesentliche Leistungsmerkmale
- Freiwilligkeit; Veränderbarkeit; offen bezogen auf Teilnehmerkreis und Leistungen
(Orientierung an Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppen; Partizipation und Beteiligung
der Zielgruppen als pädagogisches Grundprinzip aller Angebote und Maßnahmen)
- kontinuierliche, verlässliche Angebote
- vernetzt im Sozial- und Prognoseraum und darüber hinaus
- niedrigschwellig; Beziehungsarbeit: Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen
- digitale Präsenz; Nutzung von sozialen Medien für die Öffentlichkeitsarbeit
- hinausreichende Angebote

Besonderheiten
Das Gebäude ist aufgrund von Festlegungen und Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung mit
Einschränkungen für die Jugendarbeit nutzbar. Folgende baurechtliche Auflagen sind bei der
Angebotsumsetzung zu beachten:

1. Die für den Diskobetrieb im Mehrzweckraum benutzte Musikanlage ist so einzupegeln und zu
verplomben und in diesem Zustand zu erhalten, dass ein Innenraumpegel, gemessen als
Taktmaximalpegel von 90 dB(A) nicht überschritten wird. Während der Diskoveranstaltung darf
die Tür zur Terrasse nicht als Ein- und Ausgangbenutzt werden. Alle Fenster und Türen des
Mehrzweckraumes einschließlich der Tür zum Wirtschaftstreppenhaus sind geschlossen zu
halten. In Lüftungspausen ist das Abspielen von Musik einzustellen.
2. Musikanlagen in anderen Räumen sind so einzupegeln und zu verplomben und in diesem
Zustand zu erhalten, dass ein Innenraumpegel gemessen als Taktmaximalpegel von 80 dB(A)
nicht überschritten wird.
3. Der Beachvolleyballplatz ist max. 1 Stunde täglich ausschließlich außerhalb der Ruhezeiten
benutzbar. Der Beachvolleyballplatz darf wochentags vom max. 10 Spielern und sonntags von
max. 6 Spielern jeweils gleichzeitig genutzt werden.
4. Vermietungen an Dritte sind ausgeschlossen.
5. Für den Zeitraum der nach dem Nutzungskonzept vorgesehenen Schülerdiskotheken dürfen
zeitgleich keine weiteren Gruppenangebote in anderen Räumen der Einrichtung stattfinden.
6. Die Öffnungszeiten und Nutzungen, wie sie sich aus dem Nutzungskonzept vom 18.09.2002
(Bestandteil der Baugenehmigung) ergeben – von montags bis freitags von 14:00 Uhr bis 20:00
Uhr und sonntags von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr – sind strikt einzuhalten.
7. Die Zu- und Abgangsverkehre auf dem Grundstück müssen innerhalb der genehmigten
Öffnungszeiten liegen.
8. Das nordöstliche Tor ist verschlossen zu halten, um die alleinige Benutzung des Hauptzugangs
zu gewährleisten. Durch organisatorische Maßnahmen ist ferner zu gewährleisten, dass der
genehmigte Gebäudezugang auf dem Grundstück für die Erschließung des Gebäudes genutzt
wird.
9. Die Außentür zum Wirtschaftstreppenhaus (Holztür) ist mit Dichtungsstreifen abzudichten.
10. Die Türen in der Jugendfreizeiteinrichtung sind mit Türschließern so einzustellen, dass keine
impulshaltigen Knallgeräusche beim Schließen auftreten.
11. An Sonntagen sind die Fenster des Theaterraumes während der gesamten Nutzungsdauer
geschlossen zu halten.“
(Baugenehmigung vom 27.05.02,1. Nachtrag vom 22.08.2002, 2. Nachtrag vom 21.05.2003,
3. Nachtrag vom 19.01.2004)

Das konkrete inhaltlich-pädagogische Konzept kann abweichend von dem der Baugenehmigung
zugrundeliegenden Nutzungskonzept aus dem Jahr 2002 miteinander vereinbart, angepasst und
konkretisiert werden. Die inhaltlichen Angebote zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung
wurden für die Zielgruppe Jugendliche und junge Volljährige konzeptioniert.

Adressat*innen
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über
mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII verfügen.
Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Bedingungen vor
Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und –hilfestrukturen verfügen.
Gesucht wird ein Träger der freien Jugendhilfe, der Angebote und Maßnahmen vor Ort bedarfsgerecht
und partizipativ entwickelt und umsetzt.

Finanzierung
Für das Projekt stehen 66.000,00 € bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung. Als
Projektbeginn ist der 01.07.2023 avisiert. Es wird die Einbringung von zusätzlichen
Einnahmen/Eigenmitteln in Höhe von mind. 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben erwartet.

Einzureichende Unterlagen
1. Kurzkonzept (inkl. Darstellung der Zielgruppe(n), der Methoden, der Einbeziehung und
Beteiligung von jungen Menschen, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans, des
trägerinternen Kinderschutzverfahrens)
2. Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen des Trägers, sowie der Kenntnisse in der
benannten Bezirksregion, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der mindestens
dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin
bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehen werden. Es
wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten.

Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 20.02.2023 vollständig per mail und postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen:

Per mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de
Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe,
Jug FD 6028, PF 910240, 12414 Berlin

Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen
Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:

Frau Wetzel – Regionalkoordinatorin Jugend- und Familienförderung der Region 1/3
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 303, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 5174
E-Mail: wetzel.jug@ba-tk.berlin.de

  • Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Kroh

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