Aufruf zur Angebotsabgabe für die Förderung von Erholungsfahrten und -reisen für Kinder und Jugendliche aus Treptow-Köpenick im Jahr 2023

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können für das Jahr 2023 ab sofort Angebote zur Durchführung von Erholungsfahrten und -reisen (u.a. Zeltlager / Ferienlager, Kurzreisen und Stadtranderholung, Bildungsreisen, Internationale Begegnungen, Gruppenfahrten oder wohnortnahe Maßnahmen) für Kinder und Jugendliche im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin – Jugendamt einreichen.

Das Ziel der durchzuführenden Maßnahmen ist es, allen Kindern und Jugendlichen des Bezirks Treptow-Köpenick, unabhängig von ihrer soziostrukturellen Lage, Reisen und Fahrten in den Ferien oder zu anderen Anlässen anzubieten. Hier sollen sie Gelegenheiten dafür erhalten, neue Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln, sich in Gruppen gleichaltriger Kinder und Jugendlicher zu bewegen, Erholung und Entspannung zu erfahren und/oder Erfahrungen mit Natur, Umwelt oder anderen Kulturen zu sammeln.

Gesucht werden gemeinnützige Organisationen, die dem Jugendamt vorzugsweise Reisekontingente / -pakete anbieten, die bezirksweit beworben werden können und damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen des Bezirks ansprechen.

Es sollen Fahrten und Reisen in folgenden Kategorien umgesetzt werden:

1) Kinder- und Jugenderholung / Ferienlager

  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis unter 18 Jahren
  • Die Mindestdauer umfasst 6 Übernachtungen.
  • Das Angebot findet mit mindestens 8 Teilnehmenden statt, anzustreben sind 15 Teilnehmende.
  • Abweichungen von der Mindestteilnehmendenzahl sind zu begründen.
  • Die Maßnahmen werden in der Regel mit bis zu 47 Euro je Tag und Teilnehmenden gefördert.

2) Betreute Gruppenfahrten und Reisen (inkl. Wochenendfahrten,)

  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis unter 27 Jahren
  • Die Mindestdauer umfasst 2 Übernachtungen.
  • Das Angebot findet mit mindestens 6 Teilnehmenden statt.
  • Die Maßnahmen werden in der Regel mit bis zu 47 Euro je Tag und Teilnehmenden gefördert.

3) Internationale Begegnungen / Fahrten der politischen Bildung

  • Die Möglichkeiten von Bundes-, Europa- und Landesfinanzierungen (Kinder und Jugendplan des Bundes, Erasmus+, Stiftung EVZ) sind vordergründig zu nutzen.
  • für junge Menschen bis 27 Jahren
  • Das Angebot findet mit mindestens 6 Teilnehmenden statt.
  • Die Mindestdauer umfasst 6 Übernachtungen.
  • Die Maßnahmen werden dem tatsächlichen Bedarf entsprechend gefördert. Die Kalkulation muss nachvollziehbar und wirtschaftlich sein

4) Stadtranderholung / wohnortnahe Maßnahmen

  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis unter 16 Jahren
  • Die Mindestdauer beträgt 4 Tage, mit einem regelmäßigen Tagesprogramm von mindestens 6h täglich und verbindlicher Anmeldung und Anwesenheit.
  • Das Angebot findet mit mindestens 6 Teilnehmenden statt.
  • Maßnahmen der Stadtranderholung können in der Regel mit bis zu 15 Euro pro Tag und Teilnehmenden gefördert werden

Es sind die durch den Bezirk beschlossenen Förderrichtlinien zu beachten (siehe Anlage).

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Angebot, Finanzierungsplan/Kalkulation, Kurzkonzeption des Projektes, Kopie des gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes, Kopie des gültigen Auszuges aus dem Vereinsregister / Handelsregister, aktuelle Satzung (bzw. Statut / Gesellschaftsvertrag) des Trägers, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII, auf Fahrten und Reisen bezogenes Schutzkonzept

Aus der Konzeption sollte insbesondere hervorgehen, welche inhaltlichen Schwerpunkte innerhalb der jeweiligen Maßnahmen gesetzt werden, mit welchen Gruppengrößen gerechnet wird, wie die Betreuer*innen geschult sind (z.B. Juleica, Erste Hilfe u.ä.), welcher Betreuungsschlüssel angewandt wird, wie der Kinderschutz sichergestellt wird und wie die personensorgeberechtigten einbezogen bzw. informiert werden. Ebenso soll dargelegt werden, wie Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahmen, die Akquise der Teilnehmenden und die Abrechnung der erfolgen sollen.

Der jeweilige Träger der freien Jugendhilfe hat zudem zu versichern, dass ausschließlich Personen Leistungen innerhalb der beantragten Maßnahmen erbringen, die nicht im Sinne des §72a Abs.1 SGB VIII bzw. §25 JArbSchG vorbestraft sind.

Es sind bei allen Maßnahmen Beiträge der Teilnehmenden zu erheben und es ist darzulegen, wie ein sozialer Ausgleich stattfinden soll. Für die einzelnen Maßnahmen sind vollständige und aussagekräftige Finanzierungspläne/Kalkulationen einzureichen, in denen die
Beiträge der Teilnehmenden als Einnahmen ausgewiesen sind.

Die durch den Jugendhilfeausschuss Treptow-Köpenick am 14.09.2022 beschlossenen Förderrichtlinien sind verbindliche Grundlage einer etwaigen Förderung.

Die Abgabefrist endet am 21.10.2022 und die Unterlagen senden Sie bitte an folgende

Adresse:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Jugendamt
Jug FD 6028
Postfach 910240
12414 Berlin

sowie per E-Mail an Projektfoerderung.JUG@ba-tk.berlin.de

Für eventuelle Nachfragen steht Ihnen Herr Lück unter Tel.: (030) 90297-4939 oder E-Mail: lueck.jug@ba-tk.berlin.de zur Verfügung.

  • Förderrichtlinien für Erholungsfahrten und –reisen im Rahmen der bezirklichen Jugendarbeit

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