Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs.2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für die Umsetzung eines Projektes der standortungebundenen, mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der ein Projekt der standortungebundenen, mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Treptow-Köpenick von
Berlin umsetzt.
Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren).
Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags.
Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung des Projekts auszuwählen.
Inhaltliche Anforderungen
Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG, hier speziell in der Angebotsform „standortungebundene, mobile offene Kinder- und Jugendarbeit“ (§6c Abs. 1 Nr. 2 Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz – AG KJHG), erbringen.
Das Angebot soll in folgenden Bezirksregionen realisiert werden:
Schmöckwitz / Karolinenhof / Rauchfangswerder, Grünau und Müggelheim
Hauptzielgruppe:
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:
-Freiwilligkeit; Veränderbarkeit; offen bezogen auf Teilnehmerkreis und Leistungen (Orientierung an Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppen)
- Flexibel bezüglich Ort und Inhalt des Angebotes, außerhalb von Einrichtungen, kurzfristig auf aktuelle Bedarfslagen reagierend, mobil (Jugendarbeit bewegt sich hin)
- niedrigschwellig
- vernetzt in den Sozialräumen und darüber hinaus
Adressat*innen
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII im Bezirk verfügen.
Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Bedingungen vor Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und –hilfestrukturen verfügen.
Gesucht wird ein Träger der freien Jugendhilfe, der Angebote und Maßnahmen vor allem für und in den Bezirksregionen entwickelt, in denen sich keine Jugendfreizeiteinrichtung befindet und aus denen
Jugendfreizeiteinrichtungen schwerer erreichbar sind.
Finanzierung
Für das Projekt steht in den Jahren 2022 und 2023 jeweils eine Zuwendungssumme in Höhe von 125.000,00 € zur Verfügung.
Als Projektbeginn ist der 01.10.2022 avisiert.
Einzureichende Unterlagen
1. Kurzkonzept (inkl. Darstellung des Bedarfs, der Zielgruppe(n), der Methoden, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans inkl. konkreter Darlegung zur Mittelverwendung in 2022)
2. Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen des Trägers, sowie der Kenntnisse in den benannten Bezirksregionen, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit
Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehen werden. Es wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten.
Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 19.08.2022 vollständig per mail und postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen:
Per mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de
Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe, Jug FD 6028, PF 910240, 12414 Berlin
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen
Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.
Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:
Herr Lück – Fachkoordination Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 205, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 4939