Betrieb des Jugendarbeitsprojektes „Jugendschiff ReMiLi“

Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs.2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für den Betrieb des Jugendarbeitsprojektes „Jugendschiff ReMiLi“ im Prognoseraum 2 (BZR: Niederschönweide) des Bezirkes Treptow-Köpenick

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB VIII wird ein gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der das Projekt „Jugendschiff ReMiLi“ im Prognoseraum 2 des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin (Oberschöneweide, Niederschöneweide, Köllnische Vorstadt / Spindlersfeld, Adlershof) betreiben möchte.
Hierbei handelt es sich um ein Projekt der standortgebundenen offenen Jugendarbeit (Angebotsform 1), welches in Kooperation mit dem Jugendamt des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin umgesetzt wird.

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren).
Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für den Betrieb der Einrichtung auszuwählen.

Adressat*innen

Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII verfügen.
Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Bedingungen sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und –hilfestrukturen verfügen.
Gesucht wird ein Träger der freien Jugendhilfe, welcher die Angebote auf dem Jugendschiff „ReMiLi“ nahtlos weiterführt und bereit ist, die drei auf dem Jugendschiff aktuell durch die Einhorn gGmbH umgesetzten Projekte („Jugendschiff ReMiLi“; „Integration und Sicherheit“ im Rahmen des
bezirklichen Integrationsfonds; „Jugendberatung auf dem Schiff“ im Rahmen des Programms „Stark trotz Corona“ – senatsfinanziert) sowie die Projektmitarbeiter*innen im Rahmen eines Betriebsübergangs gem. §613a BGB zu übernehmen. Die Bereitschaft zum Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt des Bezirks Treptow-Köpenick als Grundlage eines partnerschaftlichen Betreibermodells sowie eine hohe Motivation für den Betrieb einer schwimmenden
technischen Anlage mit ihren besonderen Herausforderungen wird vorausgesetzt.

Inhaltliche Anforderungen

Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG, hier speziell in der Angebotsform
„standortgebundene offene Jugendarbeit“ (§6c Abs. 1 Nr. 1 Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz -AG KJHG), erbringen. Dabei sollen die bisherigen Zielgruppen des Projektes (Jugendliche und junge
Erwachsene) zwingend erhalten bleiben. Ebenso sollen Angebote der sportorientierten Jugendarbeit im Rahmen der offenen Jugendarbeit weiterhin erhalten bleiben.

Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:
  • Freiwilligkeit; Veränderbarkeit; offen bezogen auf Teilnehmerkreis und Leistungen (Orientierung an Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen)
  • kontinuierliche, verlässliche Angebote; Durchführung von Veranstaltungen für junge Menschen
  • vernetzt im Sozialraum und darüber hinaus
  • niedrigschwellig; Beziehungsarbeit: Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen

Finanzierung

Das Projekt „Jugendschiff ReMiLi“ wird aktuell mit einer bezirklichen Zuwendung in Höhe von 105.379,55 € gefördert. Im Rahmen der Kooperation stellt das Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin dem Projekt zusätzlich neben Sach- und Gebäudekosten eine Erzieher*innenstelle zur Verfügung.

Einzureichende Unterlagen

1. Kurzkonzept für das Projekt „Jugendschiff ReMiLi“ (inkl. Darstellung des Bedarfs, der Zielgruppe(n), der Methoden, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans)
2. Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen des Trägers, sowie der Kenntnisse im Sozialraum und der Region, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehen werden. Es
wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten.

Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 09.05.2022 vollständig per mail und postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen:

Per mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de

Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe,
Jug FD 6028, PF 910240, 12414 Berlin

Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:

Herr Lück – Fachkoordination Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 205, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 4939

oder

Frau Metzner – Regionalleiterin der Region 2
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 310, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 4917

Mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de

Hölling
Jugendamtsleiterin

  • IBV Jugendschiff ReMiLi

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