Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs.2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für die Umsetzung von Veranstaltungsformaten im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Treptow-Köpenick

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem §11 SGB VIII werden gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe gesucht, die in 2022 im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Veranstaltungen planen und durchführen.
Aufgrund der Feststellungen im bezirklichen Jugendförderplan und der durch die Corona-Pandemie noch erhöhten Bedarfe Jugendlicher nach Veranstaltungen, sollen die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 35.000,00 € dafür verwendet werden, eine bezirkliche Veranstaltungsreihe von mindestens 10 Veranstaltungen in Kooperation durchzuführen und eine bezirkliche
Großveranstaltung zu planen und umzusetzen. Die finanziellen Mittel werden im Rahmen des Landesprogramms „Stark trotz Corona“ – Aufholprogramm für Berliner Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt.

Es ist bei der Umsetzung der Veranstaltungsreihe darauf zu achten, dass die Durchführung der einzelnen Maßnahmen unter Beteiligung junger Menschen an unterschiedlichen Orten erfolgen soll, um die verschiedenen Regionen des Gesamtbezirkes zu berücksichtigen.

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Förderung auszuwählen.
Adressat*innen

Das Verfahren richtet sich an nach §75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII verfügen. Interessierte sollen über gute Kenntnisse der Angebotslandschaft der Kinderund Jugendarbeit im Bezirk Treptow-Köpenick verfügen.

Inhaltliche Anforderungen

Die zu fördernden Träger der freien Jugendhilfe sollen Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG erbringen.

Wesentliche Leistungsmerkmale:

- Planung und Umsetzung von 10 Veranstaltungen und einer Großveranstaltung im Rahmen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Kernzielgruppe der Maßnahmen sind Jugendliche und junge Erwachsene
- Durchführung der Maßnahmen an wechselnden Orten in Kooperation mit Einrichtungen
und Projekten der bezirklichen Jugendarbeit und ggfs. weiteren Akteur*innen
- Sicherstellung der Beteiligung junger Menschen bis 27 Jahren
- Wünschenswert ist die Durchführung einzelner Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Ziel dieser Interessenbekundung ist es, dass durch die finanziellen Mittel aus dem Landesprogramm zusätzliche Maßnahmen innerhalb der bezirklichen Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII gefördert werden.

Finanzierung

Es stehen in 2022 folgende finanzielle Mittel zur Verfügung: 35.000,00 €

Einzureichende Unterlagen

1. Kurzkonzept (inkl. Darstellung der Planung; der Beteiligung der Zielgruppe(n); der geplanten Kooperationen, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans)
2. jugendhilfespezifische Erfahrungen des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehenwerden. Es wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten.
Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 20.02.2022 vollständig per mail und postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen:

Per mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de
Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe, Jug FD 6028, PF 910240, 12414 Berlin

Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:
Herr Lück – Fachkoordinator für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 205, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 4939
Mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de

Hölling
Jugendamtsleiterin

  • ibv-stark-trotz-corona_veranstaltungen

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