Antragstermin: laufend
Der Berliner Autorenlesefonds unterstützt Lesungen professioneller Berliner Autorinnen, Autoren und Buchillustratorinnen und Buchillustratoren an öffentlichen und privaten Schulen, an öffentlichen Bibliotheken sowie an privaten Bibliotheken, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierfür stellt die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten 21.600 € zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr bis zu 48 Lesungen zu je 450 € Honorar gefördert werden.
Als professionell gelten Autorinnen und Autoren und Buchillustratorinnen und Buchillustratoren, wenn sie eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Eine (nicht selbstfinanzierte) Buchveröffentlichung
- Eine Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films
- Mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons, entsprechende Veröffentlichungen als literarische Übersetzerin/Übersetzer.
Der Fonds fördert die Autorinnen und Autoren, Buchillustratorinnen und Buchillustratoren mit 450 € (brutto) pro Lesung. Das Honorar gilt für eine 45-minütige Veranstaltung, inkl. eines einführenden oder nachbereitenden Gesprächs. Sollten mehrere Autorinnen und Autoren sowie Buchillustratorinnen und Buchillustratoren bei einer 45-minütigen Veranstaltung lesen, wird der Betrag entsprechend aufgeteilt. Wenn eine Veranstaltung mit mehreren Autorinnen und Autoren, Buchillustratorinnen und Buchillustratoren länger als 45 Minuten dauert, kann die Honorarhöhe von 450 € (brutto) beibehalten werden, sofern der Beitrag der einzelnen Autorinnen und Autoren einer 45-minütigen Lesung entspricht.
Beispiel:. Für eine 90-minütige Lesung, bei der zwei Autorinnen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillustratoren jeweils 45 Minuten lesen, können entsprechend 900 € (brutto) aus dem Berliner Autorenlesefonds verwendet werden. Reisekosten können nicht geltend gemacht werden.
Die jährliche Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autorin/Autor ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragstellerin/Antragsteller auf maximal 12. Mit den Lesungen soll eine möglichst große Zahl von Zuhörerinnen und Zuhörern erreicht werden, mindestens jedoch 15 pro Veranstaltung. Einen besonderen Stellenwert hat die Literaturvermittlung an Kinder und Jugendliche, womit jedoch andere Altersgruppen nicht auszuschließen sind.
Die Anträge müssen direkt durch die Schulen und Bibliotheken erfolgen. Mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen kann die Schule bzw. Bibliothek ihren Förderverein beauftragen. Verantwortlich für das Antrags- und Vergabeverfahren sind die Bezirke, in denen die Schulen und Bibliotheken ihren Standort haben.
Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt grundsätzlich gemäß der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge.