NEU: Nächster Antragstermin: 15.01.2025
Mit dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, werden kleinere, zeitlich befristete Kooperationsprojekte bis zu einer Antragshöhe von max. 5.000 Euro gefördert, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur bieten. Im Zentrum stehen Projekte, die Erlebnisse mit den Künstlerinnen und Künstlern, mit ihren ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potenzialen ermöglichen. Dabei ist es wünschenswert, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerisch Handelnde und Produzierende verstehen und besonders auch junge Menschen ansprechen, die nur erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben. Projekte, die einen aktiven und wertschätzenden Umgang mit Diversität verfolgen, die die besonderen Bedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsfernen oder ökonomisch benachteiligten Milieus reflektieren und deren Teilhabe stärken, erfahren besondere Berücksichtigung. Eingereicht werden können Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, methodische, künstlerische und pädagogische Qualität. Über die Mittelvergabe entscheidet eine Fachjury, bestehend aus bezirklichen Vertretern der Bereiche Jugend, Schule und Kultur sowie externen Sachverständigen.
Um Doppelantragstellungen zwischen den Fördersäulen oder innerhalb der Fördersäule 3 zu vermeiden, muss der Sitz der am Projekt beteiligten Kitas bzw. Bildungs- oder Jugendeinrichtungen eindeutig angegeben werden.
Bitte beachten Sie dringend die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. (ANBest-P)
1. Gefördert werden Kooperationsprojekte von bezirklichen Bildungs- und/oder Jugendeinrichtungen im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern und Akteuren der Kulturwirtschaft, wobei die Projekte für die und im engen Kontakt mit den in dem Bezirk lebenden Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden soll und geeignete Präsentationen einschließen. Voraussetzung für die Förderung ist entsprechend ein gemeinsam erarbeiteter Antrag zweier oder mehrerer Partner, aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und den Bereichen Kita, Schule, Bildung, Jugendarbeit andererseits. Mindestens ein Projektpartner muss im Bezirk Treptow-Köpenick verortet sein. Um Doppelantragstellungen zu vermeiden, ist die Adresse des Bildungspartners für den Ort der Antragsstellung entscheidend.
Zuwendungsempfänger können sein:- Kunst-/Kulturinstitutionen und -initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
- natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
- Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von Jugendfreizeiteinrichtungen)
- Privatschulen
- Akteure der Kulturwirtschaft und
- der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken
Wichtiger Hinweis: Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass für das Projekt nur Personen tätig werden, deren Eignung eines “Erweiterten Führungszeugnisses” nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 5 Jahre ist, nachgewiesen wird.
2. Ausgeschlossen von Förderung sind- institutionelle Förderungen,
- Projekte, die bereits begonnen haben,
- kommerziell realisierbare Vorhaben,
- Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der Jugendarbeit in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind,
- Bezuschussungen von Eintrittsgeldern aus Projektmitteln für den Besuch von (Kultur-) Veranstaltungen. Abweichungen von dieser Regel sind dann möglich, wenn der Besuch von (Kultur-) Veranstaltungen Bestandteil des Projektes ist.
- reine strukturaufbauende Maßnahmen wie zum Beispiel Auf-, Ausbau und Pflege von Verbandstrukturen ohne Beteiligung von jungen Menschen oder internationale Jugendaustauschprojekte ohne Beteiligung von jungen Menschen oder internationale Jugendaustauschprojekte ohne künstlerische Praxisanteile, diese entsprechen nicht den Zielen des Projektfonds und werden daher nicht gefördert
3. Zuwendungsfähig sind nur die dem Zuwendungsempfänger tatsächlich entstehenden, zur Durchführungen des Projekts notwendigen Aufwendungen. Zuwendungsfähig können sein: Honorar- und Personalkosten (für künstlerische oder kulturpädagogische Leistungen darf pro Zeitstunde – 60 Minuten – ein Honorar in Höhe von bis zu maximal 30 € veranschlagt werden), Sachkosten und Gebühren.
Nicht zuwendungsfähig sind: Repräsentationskosten (z.B. Catering, Blumen, Getränke, Geschenke, Premierenfeiern, Bewirtungskosten bzw. Arbeitsessen etc.), Bezuschussung von Eintrittsgeldern aus Projektmitteln für den Besuch von (Kultur-)Veranstaltungen.
4. Antragsstellung
Für die Antragstellung sind das Antragsformular sowie der Finanzierungsplan zu verwenden, die im Downloadbereich zur Verfügung stehen.
Einzureichen sind:- Ausgefülltes Antragsformular inkl. Kooperationsvereinbarung (datiert und unterschrieben)
- Finanzierungsplan (datiert und unterschrieben)
- Projektbeschreibung (max. 1 Seite DIN A4)
- Künstlerische Vita(e)
- Bei Vereinen Vereinssatzung oder Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Bei GmbHs Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit