Antragstermine:
- 30.09. für 1. Halbjahr des Folgejahres
- 31.03. für 2. Halbjahr des laufenden Jahres
Der Fachbereich Kultur des Bezirksamtes Treptow-Köpenick fördert neu entwickelte Projekte aus bezirkseigenen Mitteln der Dezentralen Kulturarbeit (dez KA) und Senatsmitteln des Bezirkskulturfonds (BKF), die im Bezirk Treptow-Köpenick realisiert werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dazu gehören Projekte aller Kunstsparten sowie regionalhistorische Projekte. Die Auswahl der zu fördernden Projekte trifft ein unabhängiger Beirat.
1.
Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten und der Soziokultur, die im Bezirk Treptow-Köpenick realisiert werden sowie
- in ihrer künstlerischen Qualität überzeugen und professionell umgesetzt werden,
- zur kulturellen Bildung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner beitragen können,
- die Vernetzung und Kooperation der ansässigen Kulturträger fördern,
- dem Erhalt von Kulturinitiativen dienen und
- zur Hervorhebung bezirklicher Alleinstellungsmerkmale beitragen bzw. sich als solche etabliert haben.
Im Sinne einer ausgewogenen sozialräumlichen Entwicklung finden Projektanträge aus kulturell defizitär ausgestatteten Ortsteilen besondere Beachtung.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Personenzusammenschlüsse.
Bitte beachten Sie dringend die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Allgemeinen Grundsätze zum Umgang mit Fördermitteln.
2.
Nicht förderfähig sind Projekte,
- deren finanzieller Aufwand im Verhältnis zum erwarteten kulturpolitischen Nutzen für den Bezirk nicht gerechtfertigt erscheinen,
- deren Durchführbarkeit auf Grund der Diskrepanz zwischen verfügbaren und benötigten finanziellen Mitteln in Frage steht,
- deren Realisierung auch ohne bezirkliche Zuwendungen möglich wäre,
- die sich auf originäre Vereinszwecke beziehen und ausschließlich an die eigenen Mitglieder gerichtet sind.
3. Antragstellung
Für die Antragstellung sind das Antragsformular sowie der Finanzierungsplan zu verwenden, welche im Downloadbereich zur Verfügung stehen.
Einzureichen sind:
- ein ausgefülltes Antragsformular (datiert und unterschrieben),
- kurze Selbstdarstellung und exemplarische eigene Referenzprojekte (mit Auswahlabbildungen und Links),
- Projektbeschreibung (max. 1 Seite DIN A4),
- Zeitplan,
- Finanzierungsplan (datiert und unterschrieben),
- Bestätigung Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartner bzw. Spielstättenbescheinigung oder notwendige Genehmigungen (z.B. für Projekte im öffentlichen Raum),
- ggf. nähere Erläuterungen über Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
- ggf. Vereinssatzung oder Auszug aus dem Vereinsregister, GmbH-Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister,
- ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit,
- ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung.
Antragstellende können je Geschäfts-/Haushaltsjahr einen Antrag stellen. Das Finanzierungskonzept erfolgt auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Kosten-Leistungsrechnung.
Alle Unterlagen sind fristgerecht postalisch im Original und als gescannte Datei einzureichen beim Fachbereich Kultur und Museum, z. Hd. Mechthild Ermisch, PF: 91 02 40, 12414 Berlin bzw. zu senden an Kulturförderung .
4. Für die Prüfung der bewilligten Mittel ist ein
Nachweis zu erstellen, der sich zusammensetzt:
- aus einem aussagekräftigen Sachbericht, einem unterschriebenen und datierten Verwendungsnachweis (siehe Tabellenblatt “Verwendungsnachweis” im Dokument “Finanzierungsplan und Verwendungsnachweis”, zu finden im Downloadbereich) sowie einem zahlenmäßigen Nachweis mit Originalbelegen (siehe Tabellenblätter “Einnahmen” und “Ausgaben” im Dokument “Finanzierungsplan und Verwendungsnachweis”, zu finden im Downloadbereich)
Im Sachbericht ist ausführlich über den Verlauf des Projektes und das erzielte Ergebnis (Verwendung der Zuwendung, Anzahl der Vorstellungen und der Zuschauerinnen und Zuschauer, Auslastung, Presseecho, Selbsteinschätzung usw.) zu berichten.
Der Verwendungsnachweis ist analog zum anerkannten Finanzierungsplan zu gliedern. Für den zahlenmäßigen Nachweis sind die Originalbelege, (Verträge, Quittungen, Rechnungen und Kontoauszügen in Kopieform) in der entsprechenden Reihenfolge nummeriert, einzureichen. Soweit im für verbindlich erklärten Finanzierungsplan Eigenmittel, Einnahmen o. ä. vorgesehen sind, sind auch diese Positionen durch Originalbelege nachzuweisen.
5. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung (zu finden im Downloadbereich) übersenden Sie bitte bei erstmaliger Beantragung mit Unterschrift und Datum und Ihrem Antrag postalisch.