Gebühren (gültig ab dem 15.07.2019)

Geld

Eheschließung

  • Anmeldung der Eheschließung

    45,- €

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    45,- €

  • sofern bei der Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ausländisches Recht zu beachten ist, pro Ehepartner zusätzlich

    45,- €

  • Durchführung der Eheschließung durch ein Standesamt, das nicht für die Anmeldung zuständig ist

    40,- €

  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (an Samstagen)

    80,- €

  • Eheschließung außerhalb des Standesamtes – Eventlocation Rathaus Friedrichshagen

    100,- €

  • Antrag auf Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft

    80,- €

  • sofern bei der Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft ausländisches Recht zu beanchten ist, pro Ehepartner oder Lebenspartner zusätzlich

    45,- €

Urkunden

  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde

    12,- €

  • Ausstellung jeder weiteren gleichen Urkunde in einem Arbeitsgang

    6,- €

  • Ausstellung eines mehrsprachigen Auszuges aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterberegister

    12,- €

  • Ausstellung jedes weiteren mehrsprachigen Auszuges des geleichen Register in einem Arbeitsgang

    6,- €

  • Auskunft aus einem Personenstandseintrag jeglicher Art, auch über die Geburtszeit

    6,- €

  • Auskunft aus der Sammelakte eines Personenstandsregisters

    12,- €

  • Suchgebühr für das Suchen nach Personenstandseinträgen je nach Aufwand

    20,- € bis 80,- €

Erklärungen zur Namensführung

  • Beurkundung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften

    25,- €

  • Beurkundung einer Erklärung zur Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

    15,- €

  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur
    Namensführung

    12,- €

  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensangleichung

    12,- €

  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Bestimmung der Reihenfolge der Vornamen im Geburtenregister (Vornamensortierung)

    12,- €

Sonstiges

  • Antrag auf Beurkundung einer Geburt, die sich im Ausland ereignet hat

    80,- €

  • sofern bei der Beurkundung der Geburt ausländisches Recht zu beachten ist

    160,- €

  • Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat

    40,-

  • sofern bei der Beurkundung des Sterbefalles ausländisches Recht zu beachten ist

    80,- €

  • Beurkundungen von Erklärungen im Rahmen der Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung

    40,- €