In jedem Bezirk wird eine BVV gewählt. Die BVV wird für den gleichen Zeitraum wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahlperiode dauert daher in der Regel fünf Jahre. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Arbeit, zu den Aufgaben und zur Organisation der BVV sind im Bezirksverwaltungsgesetz zu finden.
Die BVV besteht aus 55 Mitgliedern, welche keine Berufspolitiker /-innen sind, sondern Personen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Der Bezirksverordnetenvorsteher bzw. die Bezirksverordnetenvorsteherin leitet die BVV. Zu den wichtigen Sachgebieten gibt es Ausschüsse.
Die BVV bestimmt mit ihrer gesamten Arbeit die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie regt Verwaltungshandeln durch Ersuchen und Empfehlungen an, die an das Bezirksamt gerichtete sind. Ersuchen und Empfehlungen an. Bei einem Ersuchen handelt es sich um einen Beschluss, dessen Erledigung in die bezirkliche Zuständigkeit fällt. Fehlt die bezirkliche Zuständigkeit, so ist der Beschluss als Empfehlung zu formulieren.
Außerdem kontrolliert die BVV die Führung der Geschäfte des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen den Angelegenheiten, die der BVV vorbehalten sind, und nimmt u. a. Wahlen und Abberufungen vor. So wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Bezirksamts, also die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträte, von denen eine bzw. einer gleichzeitig stellvertretende Bezirksbürgermeisterin bzw. stellvertretender Bezirksbürgermeister ist. Besonders wichtige Entscheidungen der BVV sind die über den Bezirkshaushaltsplan und über die Bebauungspläne.
In Treptow-Köpenick tagt die BVV neun- bis zehnmal im Jahr, in der Regel an einem Donnerstag im Rathaus Treptow. Diese Sitzungen und fast alle Sitzungen der Ausschüsse der BVV sind öffentlich. In den Sitzungen haben Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen einer Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, Fragen an das Bezirksamt und die BVV zu stellen. Weiterhin werden dort u. a. mündliche und große Anfragen der Bezirksverordneten und Fraktionen vom Bezirksamt beantwortet sowie Beschlüsse durch Abstimmung zu den eingebrachten Anträgen der Fraktionen oder Einzelverordneten und zu den Vorlagen des Bezirksamtes gefasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der BVV Treptow-Köpenick.
Das zweite Organ der Bezirksverwaltung, das Bezirksamt, nimmt an den Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse teil.