Sprechstunde Leistungsgewährung für Geflüchtete aus der Ukraine nach dem AsylbLG und SGB XII:
- Mittwoch und Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
- Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin
Wenn Sie einen Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, ist die persönliche Vorsprache mit den ausgefüllten Antragsformularen erforderlich.
Die erforderlichen Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie am Ende dieser Seite.
Auch haben Sie die Möglichkeit, sich die Antragsformulare in der Erstberatung abzuholen. Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Mitarbeiterinnen des Projektes Dialog behilflich. Bitte nutzen Sie dieses Angebot, um unnötige Wartezeiten im Sozialamt zu vermeiden. Alle Informationen zu den Sprechzeiten und Erreichbarkeiten des Projektes Dialog finden Sie im Flyer am Ende dieser Seite.
Bitte halten Sie neben den ausgefüllten Antragsformularen folgende Unterlagen der anspruchsberechtigten Person(en) bereit:
Neuantrag AsylbLG oder SGB XII:
- Persönliches Erscheinen aller Personen des Familienverbandes erforderlich
- Identifikationsdokument (im Original, Kopie genügt in der Regel nicht)
- 1 Passbild für die Anmeldung zur Krankenversicherung
- ausgefülltes Antragsformular
Weiterbewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG
- Identifikationsdokument (im Original)
- Kinder, die kein eigenes Identifikationsdokument besitzen, müssen durch die ukrainische Botschaft in Berlin in den Pass der Eltern bzw. des Elternteils eingetragen werden.
- Verteilentscheidung vom Ukraine-Ankunftszentrum Tegel für Berlin
- Nachweis der Online-Registrierung beim Landesamt für Einwanderung
- Nachweis des Aufenthaltstitels, wenn vorhanden
- Einwohneramtliche Meldung
- Mietvertrag, wenn vorhanden
- Bankverbindung, wenn vorhanden