Ordnungsamt Treptow-Köpenick mit Schwerpunktkontrollen zur Schulwegsicherung

Pressemitteilung vom 16.09.2024

Vor dem Hintergrund des beginnenden Schuljahres hat das Ordnungsamt Treptow-Köpenick in den vergangenen zwei Wochen gezielte Schwerpunktkontrollen zur Schulwegsicherung durchgeführt. Im Rahmen dieser Einsätze war es rund um insgesamt 30 Schulen des Bezirks präsent. Dabei ging es auch um die Sensibilisierung von Eltern und anderen Verkehrsteilnehmenden zu den Gefahren für junge und teilweise noch gänzlich ungeübte Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr.

Neben ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen im Schulbereich, die aufgrund entstehender Sichtbehinderungen zum Problem für Schülerinnen und Schüler werden können, sorgt auch das zeitweise hohe Aufkommen sogenannter Elterntaxis immer wieder für potenziell gefährliche Situationen. Knapp 230 Verstöße stellten die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes über den Verlauf der Kontrollen insgesamt fest. In 160 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in weiteren knapp 70 mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Vier Fahrzeuge wurden aufgrund einer besonderen Gefährdungslage umgesetzt. Sowohl bei den mündlichen Verwarnungen als auch den 35 weiteren Bürgergesprächen, die geführt wurden, ging es vorrangig um eine Sensibilisierung der Fahrzeugführenden. Die Angesprochenen zeigten überwiegend Akzeptanz und Verständnis für die durchgeführten Kontrollen.

Halt- und Parkverstöße während des Hol- und Bringverkehrs sorgen oft für prekäre Situationen vor Schulen. Aus Sicht des Ordnungsamtes war vor allem das Halten und Parken in zweiter Reihe an teils unübersichtlichen Stellen ein verbreitetes Problem.
Grundsätzlich regt das Ordnungsamt an, wenn möglich auf das „Elterntaxi“ zu verzichten und Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu bringen. Neben einem verringerten Verkehrsaufkommen vor den Schulen kann dies die Fähigkeiten der Kinder im Straßenverkehr sowie ihr Risikobewusstsein fördern.

Sollten Kinder doch mit dem Auto zur Schule gebracht werden, bittet das Ordnungsamt folgende Hinweise zu beachten:
  • Fahren Sie im Bereich der Schule in angemessener Geschwindigkeit.
  • Seien Sie besonders aufmerksam und achten Sie auf Kinder auf der Fahrbahn.
  • Halten Sie nur dort, wo es erlaubt ist und lassen Sie Kinder zur Gehwegseite aussteigen.
  • Führen Sie keine Wendemanöver über Teile des Gehweges aus.
Sollten Sie Ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule begleiten, empfiehlt das Ordnungsamt:
  • Lassen Sie Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
  • Beim Überqueren der Fahrbahn muss das Fahrrad geschoben werden.
  • Nutzen Sie einen Fahrradhelm – für Ihr Kind und auch sich selbst.
Information zum Radfahren gemäß § 2 Absatz 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen (Benutzungspflicht); ältere Kinder bis zum 10. vollendeten Lebensjahr können mit Rädern die Gehwege benutzen (Benutzungsmöglichkeit). Rad fahrende Kinder dürfen bis zu ihrem vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren auf dem Rad begleitet werden. In diesem Fall muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden.