Situation in der Fennstraße 31
Pressemitteilung vom 05.07.2024
Im Februar diesen Jahres informierten Vertreter*innen der Mieterschaft des Hauses Fennstraße 31 die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Treptow-Köpenick darüber, dass die Wasserversorgung in dem Wohnhaus seit mehreren Tagen abgestellt ist. Auf Nachfrage bei den Berliner Wasserbetrieben wurde dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Unterbrechung der Wasserversorgung auf Antrag des Grundstückseigentümers erfolgte. Um die betroffenen Mieter*innen notdürftig zu versorgen, wurde seitens des Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht eine Zapfstelle eingerichtet, welche eine vorübergehende Versorgung der Bewohnenden mit Trinkwasser ermöglichte. Nach eingehender Überprüfung der Versorgungsleitungen und der Bausubstanz stellte sich heraus, dass die reguläre Wasserversorgung nicht ohne Weiteres wiederhergestellt werden kann, da unkontrolliert austretendes Wasser das Gebäude weiter beschädigen würde. Ein vorliegendes Gutachten eines unabhängig bestellten Sachverständigen stellt fest, dass erhebliche Mängel bei der Standfestigkeit des Gebäudes und des Brandschutzes bestehen, welche ein umgehendes Einschreiten des Bezirkes erforderlich machen. Das Objekt ist nicht mehr bewohnbar und aufgrund der bestehenden Gefährdungslage freizuziehen. Die bezirkliche Bauaufsicht hat eine Nutzungsuntersagung erlassen. Das bezirkliche Sozialamt sowie die Bau-und Wohnungsaufsicht haben in mehreren Informationsrunden die Bewohnenden umfassend über die Situation informiert und den Bewohnenden Angebote zur Unterbringung in adäquaten Wohnmöglichkeiten unterbreitet, welche auch die Anmietungen von Hotelzimmern, Ferienwohnungen usw. einschließt. Dazu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen worden. Die Bewohner*innen werden in enger Begleitung durch die Soziale Wohnhilfe umziehen. Ziel ist, für die Menschen eigenen Wohnraum zu finden und danach die dringend notwendigen Renovierungsmaßnahmen einzuleiten. Die Bewohnenden zeigten sich hierbei überwiegend auszugswillig. Um die Bewohner*innen vor einer Räumung zu schützen, strebte das Bezirksamt einen sukzessiven Auszug bis zum 16. Juli 2024 an. Es konnten bereits eine Vielzahl von Angeboten unterbreitet werden. Im Anschluss an den Leerzug sollten die Wohnungen verschlossen werden, um eine weitere Nutzung als Wohnraum zu unterbinden.
Bei einer Begehung des Objektes am 4. Juli 2024 musste jedoch festgestellt werden, dass die bereits leergezogenen Wohnungen geöffnet wurden und neue Menschen eingezogen sind. Das Bezirksamt wird ungeachtet dessen an dem bereits gesteckten Zeitplan festhalten und die bereits zuvor in dem Gebäude befindlichen Personen bis zum 16. Juli 2024 sozialadäquat unterbringen. Die Situation ist so, dass die Nutzung aller Wohnungen aufgrund der besonderen Gefährdungslage über den 16. Juli 2024 nicht weiter bestehen bleiben kann und in einem engen zeitlichen Rahmen beendet wird. Das Bezirksamt wird auch in den nächsten Tagen weiterhin vor Ort sein, um die Menschen zu informieren und allen Personen Angebote zur Unterbringung zu unterbreiten.
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