Kontrollen von Radfahrenden im Treptower Park sowie weiteren Grünanlagen

Pressemitteilung vom 06.03.2024

Teaser Kontrollen Radfahrende Grünanlagen

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick wird auch im laufenden Jahr gezielte Kontrollen von Radfahrern und Radfahrerinnen im Treptower Park und weiteren Grünanlagen des Bezirks durchführen. Es reagiert damit auf eine zunehmende Nutzung der Anlagen durch Fahrradfahrer, die immer wieder auch mit Behinderungen und Gefährdungen von Erholungssuchenden einhergeht.

Ziel der Kontrollen ist es, die Sicherheit und uneingeschränkte Nutzung der Grünanlagen sicherzustellen. Gerade der Treptower Park stellt als größte Grünanlage des Bezirks einen wichtigen Einsatzschwerpunkt dar. Er gilt – wie zahlreiche andere Anlagen im Bezirk – in seiner Gesamtheit als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz, weshalb dort ein gesetzliches Radfahrverbot herrscht. Ausgenommen davon ist lediglich der zur Radmitbenutzung ausgeschilderte Weg zwischen Puschkinallee und der Straße am Treptower Park, der vom Straßen- und Grünflächenamt zur Benutzung durch Radfahrer genehmigt wurde. Die Uferwege sind nicht zur Nutzung mit Fahrrädern freigegeben.

Das Bezirksamt hatte bereits 2007 geprüft, ob ein Radfahren im Treptower Park erlaubt werden könne und war zu dem Schluss gekommen, dass die Bedürfnisse der Parkbesucherinnen und -besucher auf eine ungehinderte Nutzung der Gehwege Vorrang haben. Insbesondere sollen sich Kinder und Ältere im Treptower Park frei bewegen können, ohne ständig auf den querenden Verkehr achten zu müssen.

Das Befahren von öffentlichen Grünanlagen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen mit dem Fahrrad stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 Berliner Grünanlagengesetz dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das Ordnungsamt möchte vor Beginn der kommenden Kontrollen auf die geltenden Regelungen aufmerksam machen und bittet um gegenseitige Rücksichtnahme.