Hinweisgeberschutzgesetz – interne Meldestelle

Pressemitteilung vom 30.06.2023

Am 2. Juli tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, mit welchem die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Dieses Gesetz soll Menschen vor Repressalien schützen, die Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften melden, von denen sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Behörden und Unternehmen sind verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Bis zur Einrichtung einer entsprechenden Meldestelle für das Land Berlin können hinweisgebende Personen die bereits bestehenden Möglichkeiten, die auf der Internetseite der Zentralen Revision zur Korruptionsbekämpfung https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/zentrale-revision-zur-korruptionsbekaempfung/ veröffentlicht sind, nutzen.
Meldungen sind zudem schriftlich über das Behördenpostfach post.zentrale-revision@ba-tk.berlin.de oder mündlich über die Telefonnummer (030) 90297-4991 möglich.