Zuwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit
Pressemitteilung vom 08.06.2023
Ab sofort können für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Anträge auf Zuwendungen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in freier Trägerschaft sowie für die §§ 13.1 und 16 SGB VIII gestellt werden.
Auf den Internetseiten des Jugendamtes finden Sie die Unterlagen für die Einreichung von Anträgen auf Zuwendungen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11, 13.1 und 16 SGB VIII getrennt für die Jahre 2024 und 2025.
Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einmal im Original bis spätestens zum 1. August 2023 (Posteingang) im Jugendamt, Jug ISH 28, Groß-Berliner Damm 154, Zimmer 107, 12489 Berlin (Postanschrift: Jugendamt, Jug ISH 28, Postfach 910240, 12414 Berlin) sowie einmal per E-Mail Projektfoerderung.JUG@ba-tk.berlin.de einzureichen.